Im Jahr 2019 boten 45 Versicherungsunternehmen mindestens einen Tarif für eine Rechtsschutzversicherung an. Und jeder, der schon einmal einen Rechtsstreit geführt hat, weiß, wie teuer der ist. Denn für die verlierende Partei sind Rechnungen von mehreren Tausend Euro keine Seltenheit. Gewinnt sie einen Rechtsstreit, trägt entweder der Gegner oder die Staatskasse die gesamten Kosten. Dennoch geht ein Rechtssuchender in diesem Falle ebenfalls erst einmal in Vorleistung. Das Risiko, einen Rechtsstreit zu verlieren, wohnt jedem Prozess inne – ohne Ausnahme. Selbst bei noch so klarer Rechtslage scheitert er manchmal an Umständen, die durch eine Partei nicht beeinflussbar sind, z. B. daran, dass ein Anspruch nicht voll beweisbar ist.
Damit ein Prozessteilnehmer neben der Niederlage nicht auch noch einen großen Finanzverlust erleidet, fangen Rechtsschutzversicherungen die Zahlungsbelastung ab. Bei der Auswahl haben Verbraucher aber allerhand Kriterien zu beachten. Welche Rechtsstreitigkeiten sind überhaupt abgedeckt? Bis zu welcher Summe leistet der Versicherer? Wer vor Vertragsabschluss nicht genau prüft, ob die Police seinen Bedürfnissen entspricht, zahlt am Ende doppelt: Versicherungsprämie und Kosten des Rechtsstreits.
Rechtsschutzversicherung, was ist das?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt, abhängig vom umfassten Rechtsgebiet und von der Versicherungssumme, sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen. Das sind grundsätzlich:
- Honorare des eigenen Rechtsanwalts für die Prozessvertretung
- Kosten des eigenen Rechtsanwalts für die außergerichtliche Vertretung (Ausnahme!)
- Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts
- Gerichtskosten
- Zeugen- und Sachverständigenauslagen
- Kosten außergerichtlicher Streitbeilegung
- Kaution bei Strafverfolgung
Die Versicherung trägt hingegen keine Bußgelder oder Geldstrafen, die ein Gericht im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafprozesses verhängt. Einen Tarif für alle Lebensbereiche gibt es nicht. Jemand, der ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, braucht keine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ein Selbstständiger, der sein eigenes Unternehmen führt, benötig keine Berufsrechtsschutzversicherung. Viele Anbieter kombinieren mehrere Rechtsgebiete zu einem Gesamtpaket.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Was die verschiedenen Formen einer Rechtsschutzversicherung kosten, lässt sich nicht im Allgemeinen beantworten. Die Preise einer Rechtsschutzversicherung im Bereich Familienrecht unterscheiden sich erheblich von jenen im Verkehrsrecht. Das gleiche gilt für alle anderen Rechtsgebiete. Selbst der beste Anbieter ist den Vertragsschluss nicht wert, wenn er bei einer Krankenschwester Handwerksrecht absichert. Ratsam ist deshalb, sich zunächst über die verschiedenen Rechtsschutztypen zu informieren. Nachdem die Wahl des individuell geeigneten Produktes erfolgt ist, empfiehlt sich ein Vergleich der entsprechenden Rechtsschutzversicherungen. Sogar innerhalb eines Rechtsbereichs bestehen enorme Preisunterschiede. Generell lässt sich wie folgt hinsichtlich der Jahreskosten differenzieren:
- Reine Einzeltarife (z. B. Verkehrsrechtsschutz): zwischen 55 und 150 Euro
- Tarife, die zwei bis drei Bereiche abdecken (z. B. Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz): zwischen 90 und 250 Euro
- Premiumtarife mit umfassendem Schutz (mehr als vier Rechtsgebiete): 190 bis 400 Euro
- Firmenrechtsschutzversicherungen: teilweise über 600 Euro
Prämieneinfluss
Erheblichen Einfluss auf die Höhe der jährlichen Prämie haben das Zahlungsintervall und eine eventuelle Selbstbeteiligung. Da bei monatlicher Zahlung mehr Verwaltungsaufwand für den Versicherer entsteht, ist eine jährliche Einmalzahlung des Beitrags günstiger. Eine Selbstbeteiligung (üblicherweise zwischen 150 und 500 Euro) reduziert ebenfalls den Versicherungsbeitrag. Eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hingegen holt sich das Geld über teurere Beiträge im Regelfall zurück.
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Welche Arten bzw. Bausteine gibts es?
Rechtsthemen gibt es von A wie Agrarrecht bis Z wie Zugewinnausgleich. Entsprechend existieren verschiedene Bausteine im Rechtsschutz. Die Auswahl eines Anbieters ist für Interessierte oft kompliziert, da selbst innerhalb eines Rechtsgebietes der Leistungsumfang variiert. Folgende sind die gängigsten Versicherungstypen, die sich zu Gesamtpaketen kombinieren lassen:
Verkehrsrechtsschutzversicherung: Sämtliche Probleme, die im Straßenverkehr auftreten, fallen in den potenziellen Schutzbereich der Verkehrsrechtsschutz. Umfasst sind deshalb:
- Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldbescheide),
- Schadensersatzklagen nach Verkehrsunfall,
- führerscheinrechtliche Angelegenheiten (auch vor dem Verwaltungsgericht)
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf, Finanzierung oder Miete eines Fahrzeugs,
- Prozess- und Verteidigerkosten bei Straftaten im Straßenverkehr (z. B. angebliche Unfallflucht, fahrlässige (nicht vorsätzliche) Körperverletzung, Beleidigung).
Vor allem für Menschen, die beruflich oder privat viel fahren, bietet sich der Abschluss dieses Versicherungstyps an. Teilweise sind Versicherungsnehmer als Radfahrer oder Fußgänger geschützt. Je mehr Fahrzeuge und Personen in den Policen umfasst sind, desto teurer sind die Prämien.
Die Abwehr von (unberechtigten) Schadensersatzansprüchen übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung für gewöhnlich nicht, da dies schon die Kfz‑Haftpflichtversicherung erledigt. Weiterhin sind Vorsatzstraftaten im Straßenverkehr üblicherweise ausgeschlossen, z. B. vorsätzliche Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Nötigung (Drängeln!). Besonders prekär ist es in solchen Fällen, wenn die Ermittlungsbehörden dem Versicherten eine Vorsatztat zur Last legen, obwohl er diese nicht begangen hat. Denn die Staatskasse entlastet ihn nach Freispruch im Nachhinein von sämtlichen Kosten.
Wünscht der Versicherungsnehmer einen Strafverteidiger, so ist er (außerhalb der Pflichtverteidigung) zunächst gehalten, diesen selbst zu bezahlen. Wünschenswert wäre hier eine Regelung der Versicherer, wonach in begrenztem Umfang Vorsatztaten (z. B. die Unfallflucht gem. §142 StGB) im Straßenverkehr gedeckt sind. Sollte ein Gericht den Versicherten tatsächlich wegen der Taten verurteilen, führt eine Rückzahlungsklausel zu befriedigenden Ergebnissen. Bislang verfährt kaum ein Versicherer auf diese Weise.
Kfz- Rechtsschutz: Es existieren gewisse Überschneidungspunkte zwischen der Verkehrsrechtsschutz- und der Kfz-Rechtsschutzversicherung. Während erster über den bloßen Kfz-Bereich hinausreicht, sind mit der anderen eines oder mehrere Fahrzeuge versichert. Wer damit fährt, ist für den Versicherungsschutz irrelevant. Sowohl Fahrer, Mieter, Entleiher und Eigentümer sind versichert. Bei vielen Anbietern lassen sich bestimmte Gruppen berechtigter Insassen festlegen, die ebenfalls abgedeckt sind. Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung übernimmt im Regelfall gerichtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Unfällen im Straßenverkehr entstehen. Es gibt darüber hinaus eine reine Fahrer-Rechtsschutzversicherung, bei der anstatt eines bestimmten Fahrzeuges der Fahrer – in jedem beliebigen Fahrzeug – versichert ist.
Private Rechtsschutzversicherung: Die Privat-Rechtsschutzversicherung schützt ihrem Namen entsprechend bei privatrechtlichen Streitigkeiten. Wer keinen Zusatzbaustein abschließt, ist weder im Verkehrsbereich noch im Arbeitsumfeld versichert. Beispiele für die Anwendungsbereiche der privaten Rechtsschutzversicherung als Grundversicherung sind:
- Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs (z. B. Verstoß gegen Baurechtsvorschriften beim privaten Hausbau, Ruhestörung)
- Streitigkeiten vor dem Sozialgericht (z. B. bei Nichtanerkennung der Erwerbsunfähigkeit)
- Streitigkeiten aus privaten Verträgen (z. B. private Kaufverträge, Versicherungsverträge, Finanzierung eines Haushaltsgerätes, beschädigte Ware nach Internetbestellungen, Falschbehandlungen durch Ärzte usw.)
- Steuerstreitigkeiten vor dem Finanzgericht (z. B. wegen Nichtanerkennung von Werbungskosten)
- Familien- und Erbrechtsstreitigkeiten (teilweise eingeschränkt)
- Reiserechtliche Auseinandersetzungen
Berufsrechtsschutzversicherung: Die Berufsrechtsschutzversicherung oder Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt Kosten aus Rechtsstreitigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Beamtenverhältnis ab. Die Streitwerte im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, nach denen sich die Anwalts- und Gerichtskosten berechnen, sind vergleichsweise hoch. Der Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht ist also für jeden von Vorteil, der das Risiko einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung hat. Typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind:
- Ausbleiben einer Gehaltszahlung
- ungerechtfertigte Kündigung
- fehlerhafte oder nicht erfolgte Ausstellung des Arbeitszeugnisses
- Mobbing am Arbeitsplatz
Die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ist lediglich in Verbindung mit einer Privatrechtsschutzversicherung abschließbar. Jedenfalls gilt das, sofern ein Arbeitnehmer oder Beamter Arbeitsrechtsschutz wünscht. Selbstständige und Unternehmer als Arbeitgeber sind ebenfalls in der Lage, eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht abzuschließen. Diese sind speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten. Häufig kombinieren Versicherungsnehmer sie mit anderen Bausteinen im Rahmen einer Firmenrechtsschutzversicherung.
Mieterrechtsschutzversicherung: Sie ist genauso ausschließlich als Baustein zu einer anderen, v. a. der Privatrechtsschutzversicherung, erhältlich. Eine Mietrechtsschutzversicherung sichert bei Streitigkeiten ab, die sich aus Wohn- und Gewerbemietverträgen ergeben. Typisch sind Auseinandersetzungen über die Berechtigung einer Mietminderung, die ungerechtfertigte Kündigung durch den Vermieter oder Nachbarschaftsstreite. Achtung: Die Versicherung greift nicht bei privater Untervermietung, da der Hauptmieter dann selbst als Vermieter auftritt.
Vermieterrechtsschutzversicherung: Für Eigentümer von Immobilien, die selbst vermieten, bietet sich eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter an. Klassische Anwendungsbereiche sind Räumungsklagen oder die Geltendmachung von Mietrückständen sowie Streitigkeiten über die Einbehaltung einer Mietkaution. Von einer Eigentümerrechtsschutzversicherung unterscheidet sich der Rechtsschutz für Vermieter dadurch, dass Erstere den Immobilienbesitzer unabhängig davon absichert, ob er die Immobilie vermietet oder nicht. Kombinationen sind möglich. Befindet sich das Objekt noch in der Bauphase, so erhält der Eigentümer außerdem passiven Rechtsschutz durch eine Bauleistungsversicherung. Da Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern zu den häufigsten Rechtsstreitigkeiten gehören, ist bei jedem Mehrparteienhaus eine Vermieterrechtsschutzversicherung essenziell.
Familienrechtsschutz- und Erbrechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung für Familienrecht umschließt beispielsweise folgende Dispute:
- Unterhaltsstreitigkeiten
- Sorgerechtsstreitigkeiten
Privatrechtsschutzversicherungen enthalten üblicherweise eine basismäßige Abdeckung für solche Auseinandersetzungen. Jedoch übernehmen sie mehrheitlich eine anwaltliche Erstberatung. Umfangreiche Absicherung in diesem Bereich bietet deshalb einzig ein entsprechender Zusatzbaustein. Zahlreiche Bausteine für die Rechtsschutzversicherung im Familienrecht schließen die Kosten für eine Ehescheidung regelmäßig aus. Der Versicherungsfall ist vielen Anbietern zu planbar.
Der Begriff der Familien- Rechtsschutzversicherung ist oft missverständlich und mehrdeutig. Einige Unternehmen bezeichnen damit ihre Tarife, die nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch Familienmitglieder in die Police aufnehmen. Benötigt der Interessent tatsächlich Rechtsschutz im Familienrecht, greift der Familientarif, sofern er sich auf diese Rechtsgebiete erstreckt.
Eine Rechtsschutzversicherung im Erbrecht stellen sehr wenige Unternehmen bereit. Aufgrund der hohen Streitwerte im Erbrecht schätzen viele Versicherer das wirtschaftliche Risiko als zu hoch ein. Ein Bedarf an einer solchen Abdeckung ist daher genau zu überprüfen. Lediglich, wenn eine Erbrechtsstreitigkeit höchstwahrscheinlich ist, ist ein Abschluss des Versicherungsbausteins ratsam.
Firmenrechtsschutzversicherung: Im Grunde genommen sichern solche Tarife kein spezielles Rechtsgebiet ab, sondern bündeln verschiedene Bausteine, die speziell auf Unternehmer, Selbstständige und Firmeninhaber zugeschnitten sind. Versichert sind der Versicherungsnehmer selbst und seine Mitarbeiter. Teilweise erstreckt sich der Schutz auf Familienangehörige. Gedeckt sind Dispute, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit auftreten, z. B.:
- Schadensersatzansprüche gegenüber Lieferanten, Kunden usw.
- Arbeitsrechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitern
- Steuerrechtliche Streitigkeiten
- Rechtsstreite vor den Sozial-, Betreuungs- und Verwaltungsgerichten
Strafrechtsschutzversicherung: Was im privaten Bereich verzichtbar scheint, ist im eigenen Betrieb bzw. in der eigenen Firma manchmal absolut notwendig. Unternehmer unterliegen einem höheren Risiko, wegen einer Wirtschafts- oder Steuerstraftat ins Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten. Ein Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht ist ohne Rechtsanwalt kaum bestreitbar. Ein Tipp eines Informanten genügt den Behörden, um einen Anfangsverdacht zu begründen. Spricht ein Gericht von dem Tatvorwurf der Steuerhinterziehung frei, erstattet die Staatskasse die Gerichtskosten. Außerhalb einer Pflichtverteidigung bleibt ein Angeklagter allerdings ohne Strafrechtsschutzversicherung trotzdem auf seinen Anwaltskosten sitzen.
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Spezialrechtsschutzversicherung: In manchen Branchen lohnt sich die Kombination einer Rechtsschutzversicherung in Verbindung mit anderen Versicherungen, z. B. einer Haftpflicht- oder Sachversicherung. So gibt es speziell für Hunde- oder Pferdehalter bei der Uelzener Versicherung Kombinationsversicherungen, die sowohl Rechtsschutz, Operationen und Haftpflicht in Bezug auf die Tiere absichern.
Rechtsschutzversicherungsvergleich – worauf achten?
Hat sich der Interessent die für ihn relevanten Rechtsschutzgebiete herausgesucht, folgt im zweiten Schritt der Rechtsschutzversicherungsvergleich. Dabei gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen. Es gibt einige Aspekte, die eine gute Rechtsschutzversicherung und ihre Policen ausmachen und die für alle Bausteine einer Rechtsschutzversicherung gleichermaßen gelten. Vor dem Rechtsschutzvergleich ist es ratsam, sich bei den eigenen Familienmitgliedern zu erkundigen, ob diese nicht bereits eine solche Versicherung besitzen. In vielen Policen sind Ehe- oder Lebenspartner sowie andere Familienmitglieder mitversichert.
Rechtsschutzversicherung und Wartezeit
Je kürzer die Wartezeit ist, desto besser ist es für den Versicherungsnehmer. Viele Unternehmen arbeiten mit einer Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsschluss. Tritt ein Versicherungsfall innerhalb dieses Zeitraums ein, besteht kein Deckungsschutz. Vereinzelt gibt es jedoch Anbieter von Rechtsschutz ohne Wartezeit. Solche Rechtsschutz-sofort-Tarife gehen allerdings nicht selten mit erhöhten Beiträgen einher. Unter Umständen besteht eine Ausnahme, wenn ein Kunde die Versicherung wechselt. Teilweise bieten die Versicherer den nahtlosen Übergang in eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit, wenn die Leistungen des ehemaligen Unternehmens nicht in Anspruch genommen wurden.
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Deckungssumme
Nicht immer ist ein Streit vor Gericht in erster Instanz erledigt. Ist die Sach- oder Rechtslage kompliziert oder nicht eindeutig, sind Berufung oder Revision notwendig, um zu seinem Recht zu gelangen. Die Gerichts- und Anwaltskosten erhöhen sich in diesem Falle enorm. Bestenfalls beträgt die Deckungssumme mindestens 500.000 Euro. Einige Versicherer bieten unbegrenzte Deckungssummen oder Beträge in Millionenhöhe. Die Kosten eines Rechtsstreites steigen jedoch nicht in solch schwindelerregende Höhen. Eine unbegrenzte Deckung verteuert die Versicherungsprämie. Bei Abschluss eines Strafrechtsschutzes und/oder der Absicherung einer Strafkaution empfiehlt sich mindestens ein Wert zwischen 100.000 und 150.000 Euro.
Als Orientierung dienen die Basistarife der Versicherer. Beispielhaft seien Unternehmen mit ihren Deckungssummen und Strafkautionsbeträgen genannt:
Versicherer | Deckungssumme | Strafkaution |
ERGO Rechtsschutzversicherung | 2.000.000 € | 200.000 € |
Rechtsschutzversicherung der HUK-Coburg (Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz) | 1.000.000 € | 100.000 € |
Rechtsschutz der Union (Alte Leipziger & Itzehoer Versicherung; compact Tarif) | 500.000 € | 100.000 € |
Rechtsschutzversicherung der HUK24 | 1.000.000 € | 100.000 € |
Rechtsschutzversicherung des ADAC | 1.000.000 € | 300.000 € |
Selbstbehalt
Fast alle Versicherer bieten den Kunden die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung an. Üblich sind Summen zwischen 150 und 500 Euro. Der Vorteil: Je höher der gewählte Selbstbehalt ist, desto niedrigere Prämien verlangt der Versicherer. Auf Dauer lassen sich die Kosten minimieren, vor allem wenn und solange der Kunde die Versicherung nicht in Anspruch nimmt. Kunden haben z. B. bei der ADAC-Rechtsschutzversicherung die Auswahl zwischen keiner, 150 oder 250 Euro Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall. Gute Versicherer verzichten bei Inanspruchnahme einer rechtsanwaltlichen Erstberatung auf die Selbstbeteiligung, sofern eine solche bereits zur Problemlösung ausreicht. Einige Gesellschaften stellen sogar eine freie telefonische Erstberatung durch einen Anwalt zur Verfügung.
Auslandsschutz
Gute Versicherer leisten selbst bei Versicherungsfällen im Ausland. Einige Anbieter beschränken den Schutz auf EU- bzw. EWR-Staaten, andere Policen enthalten eine weltweite Deckung. Je nach eigener Reisevorliebe achten potenzielle Kunde am besten darauf, dass der Tarif sich auf die üblichen Reiseziele erstreckt.
Freie Anwaltswahl
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Anwälten ist eine stabile Vertrauensbasis. Zudem setzen viele in Zeiten der hoch spezialisierten Anwaltskanzleien auf den Familien- oder Firmenanwalt, der bereits langjährig zur Seite stand. Einige Versicherer bevorzugen ihre eigenen Vertragsanwälte, z. B. dadurch, dass der Versicherungsnehmer für die Wahl des eigenen Anwalts eine höhere Selbstbeteiligung zu zahlen hat. Bestenfalls leistet ein Anbieter den gleichen Versicherungsschutz wie bei einer Beratung durch die Vertragsanwälte.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Nach Möglichkeit enthalten die Versicherungsbedingungen eine Klausel, wonach Mediations- und Schlichtungsverfahren im Deckungsumfang enthalten sind. Gerade bei Nachbarschafts- oder Familienstreitigkeiten erzielen solche Verfahren für beide Parteien ökonomisch und persönlich sinnvollere Ergebnisse.
Zahlungsmodalitäten
Ein guter Versicherer gibt seinen Kunden die Möglichkeit, zwischen monatlicher oder jährlicher Beitragszahlung zu wählen. Letztere ist empfehlenswert, da sie die Verwaltungsarbeit und damit den Beitrag reduziert.
Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen – geht das überhaupt?
Wie bereits erwähnt arbeiten nahezu alle Versicherer mit Wartezeiten, d. h. ist der Streit bereits entbrannt, bzw. die Straftat- oder Ordnungswidrigkeit begangen, deckt kein Unternehmen diesen Versicherungsfall. Allerdings machen einige wenige Anbieter von diesem Prinzip eine Ausnahme. Dann greift die Rechtsschutzversicherung sofort nach Vertragsschluss und schließt sogar Versicherungsfälle ein, die vorher eingetreten sind.
Ein Pionier auf diesem Gebiet ist die Rechtsschutzversicherung der ARAG. Sowohl im Mietrecht als auch Verkehrsrecht werden Fälle versichert, die bereits in der Vergangenheit entstanden sind. Nach Vertragsbeginn gelten dann die üblichen Konditionen der ARAG-Rechtsschutz. Diese neue Police ist zwar zu begrüßen. Andererseits schlägt sich diese Zusatzleistung im Preis nieder. Günstiger kommt derjenige davon, der eine Versicherung abschließt, bevor es zu spät ist.
Es gibt zumindest mehrere Anbieter, deren Versicherungsschutz sofort nach Vertragsschluss greift. Allerdings ist der Sofortrechtsschutz abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet. Im Rahmen einer Privatrechtsschutzversicherung dürfen die Kunden größtenteils bei Schadensersatzansprüchen gegen Dritte auf sofortigen Schutz zählen. Wer aber z. B. einen Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit benötigt, hat Schwierigkeiten: Ein solcher existiert bisher nicht auf dem Versicherungsmarkt.
Beispielhaft seien einige Versicherer samt den Rechtsgebieten aufgeführt, die regelmäßig eine mindestens dreimonatige Wartezeit erfordern:
- Zürich Versicherung: Führerscheinangelegenheiten vor dem Verwaltungsgericht, Arbeitsrechtsschutz, Streitigkeiten vor den Sozialgerichten und Steuergerichten
- WGV Rechtsschutz: Alle Rechtsgebiete außer Streitigkeiten vor den Steuer- und Sozialgerichten (im Optimal-Tarif)
- Allrecht Rechtsschutz: Arbeits-, Wohnungs-, und Grundstücksrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, Firmen- und Versicherungsvertragsrechtsschutz, Firmenvertragsrechtschutz für Handwerksbetriebe
- Deurag Rechtsschutz: Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, vor den Steuer- und Sozialgerichten, Verwaltungsrechtsschutz
- Auxilia Rechtsschutz: Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Miet- und Wohnungsrechtsschutz
- DMB Rechtsschutz: Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, vor den Steuer- und Sozialgerichten, Verwaltungsrechtsschutz in Führerscheinsachen
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Dürfen Kunden ihre Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Steuerzahler dürfen unter Umständen den gezahlten Beitrag zur Rechtsschutzversicherung absetzen. Das gilt, sofern der Kunde die Versicherung in beruflichem Zusammenhang nutzt. Absetzbar sind deshalb vor allem Arbeits- und Firmenrechtsschutzversicherungen. Private Rechtsschutzpolicen, die einen Berufsrechtsschutz als Baustein verankert haben, sind anteilig absetzbar. Die Unternehmen geben auf Wunsch Auskunft darüber, wie sich die Versicherungsprämie zusammensetzt. Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter ist ebenfalls in vollem Umfang von der Steuer absetzbar.
Das Steuerrecht ordnet die Beiträge als sogenannte Werbungskosten ein. Lohnenswert ist eine Geltendmachung in der Steuererklärung, falls die gesamten Werbungskosten inklusive der Versicherungsbeiträge die Pauschale in Höhe von 1000 Euro pro Jahr überschreiten.
Rechtsschutzversicherung kündigen – einfach so?
Selbst die beste Rechtsschutzversicherung entspricht manchmal nicht mehr den persönlichen Bedürfnissen. Die Tarife unterliegen einem ständigen Wandel und verbessern sich jährlich. Deshalb ist es für Bestandskunden möglicherweise an der Zeit, die Rechtsschutzversicherung zu kündigen.
Ob und wann der Kunde ordentlich kündigen darf, ist von der Vertragslaufzeit abhängig. Viele Rechtsschutzversicherung binden ihre Versicherungsnehmer ein Jahr oder länger. Kündigt er nicht vor Erreichen einer bestimmten Frist (meistens 3 Monate) vor Laufzeitende, erfolgt eine automatische Vertragsverlängerung. Eine Kündigung übersendet der Versicherungsnehmer am besten schriftlich und via Übergabeeinschreiben. So ist deren Zugang im Zweifel nachweisbar.
Vor Ende der Vertragslaufzeit darf der Kunde den Vertrag lösen, wenn ein triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Keinesfalls genügt die Verschlechterung der eigenen wirtschaftlichen Situation. Selbst wenn ein Firmeninhaber sein Unternehmen verkauft hat und er die Versicherung gar nicht mehr benötigt, bleibt ihm oft ausschließlich eine Kulanzregelung. Eine außerordentliche Kündigung ist stets möglich, falls der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne seine Leistungen dementsprechend anzupassen.
Vorteile: |
Fazit zur Rechtsschutzversicherung
Welche Rechtsschutzversicherung interessierten Personen zu empfehlen ist, hängt in erster Linie von deren persönlichen Bedürfnissen ab. Die beste Rechtsschutzversicherung gibt es nicht, nur die am besten geeignete. Deswegen sollten sich potenzielle Kunden zunächst einen umfangreichen Überblick über die verschiedenen Rechtsschutzbausteine verschaffen. Die Versicherungsprämie darf nicht außer Verhältnis zum tatsächlichen Risiko des Versicherungsfalles stehen. Allein Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den einzelnen Gebieten Rechtsstreitigkeiten erwarten, ist zu einem Abschluss einer Sofort-Rechtsversicherung zu raten.
Erst wenn dies bejaht ist, sollte die Suche auf Vergleichsportalen für eine Rechtsschutzversicherung, wie Check24 oder Verivox, erfolgen. Beim Vergleich der Rechtsschutzversicherung ist vor allem auf hohe Deckungssummen, einen hohen Versicherungsumfang sowie geringe Wartezeiten zu achten. Der Preis spielt erst dann eine Rolle, wenn die persönlichen Risiken ausreichend abgedeckt sind. Es gilt: Eine günstige Rechtsschutzversicherung ist gut, aber die richtige ist besser.