Die vermögensbildende Lebensversicherung funktioniert folgendermaßen: Der Kunde zahlt viele Jahre lang regelmäßig seine Beiträge ein. Durch Garantiezins und Überschussbeteiligung vermehrt sich das Angesparte. Am Ende einer Laufzeit oder bei einem Todesfall erfolgt die vertraglich festgesetzte Ausschüttung der Versicherungssumme. Mit dieser verbringt die versicherte Person einen angenehmen Lebensabend oder sichert ihre Hinterbliebenen finanziell ab. In der Theorie funktioniert das super. Und bis vor Kurzem waren Kapitallebensversicherungen eine lukrative Geldanlage. Im Jahr 2017 besaßen die Deutschen 84,1 Millionen Lebensversicherungsverträge. Doch die Zahl ist rückläufig. Heute empfehlen Berater, auf andere Anlageprodukte zur Altersvorsorge zu setzen. Warum ist das so? Welche Alternativen gibt es? Und was ist bei bestehenden Lebensversicherungsverträgen zu beachten?
Kapitallebensversicherung – was ist das?
Wer zwecks Rentenaufstockung für das Alter sparen und gleichzeitig bei einem Todesfall seinen Liebsten etwas hinterlassen möchte, kann dafür eine Kapitallebensversicherung abschließen. Diese besteht aus zwei Leistungen: einem Sparplan plus Lebensversicherung. Erlebt die versicherte Person das Ende der Laufzeit, erhält sie ihr angespartes Kapital zurück, das sich in der Zwischenzeit durch Zinsen und Überschussbeteiligungen vermehrte – entweder als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente. Verstirbt der Versicherte jedoch vorher, erhält ein Angehöriger, zum Beispiel der Hinterbliebene Witwer, eine vertraglich festgelegte Summe als Versicherungsleistung. Dieser Hinterbliebenenschutz gilt ab der ersten Einzahlung.
Das Für und Wider der Kapitallebensversicherung
Auf den ersten Blick sieht die Kapitallebensversicherung nach einer sicheren Sache aus. Kunden sparen sich ein Polster an, um damit ihre voraussichtlich mager ausfallende, gesetzliche Rente aufzupeppen. Dank Zinsen und Überschussbeteiligung wächst das Guthaben zu einem hübschen Sümmchen heran. Personen, die in ihrer Familie Hauptverdiener sind, wissen ihren Partner und die Kinder versorgt, sollte ihnen etwas zustoßen.
Anders als bei einer Risiko-Lebensversicherung ist die Auszahlung nicht an den Tod des Versicherten gebunden. Deswegen ist es möglich, die Laufzeit individuell zu bestimmen. Solche Verträge laufen üblicherweise mehrere Jahrzehnte lang. Manche Versicherungsgesellschaften zahlen erst ab dem 60. oder bis zum 75. Lebensjahr. Es ist natürlich möglich, Ende des Versicherungsvertrags und Eintritt ins Rentenalter aufeinander abzustimmen.
Das alles hört sich sehr gut an. Warum raten Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest und der Bund der Versicherten von einem neuen Abschluss ab?
Durch die lange Laufzeit binden sich Verbraucher für viele Jahre an eine Versicherung. Ihnen sei darum empfohlen, ihr Geld einer leistungsstarken Versicherungsgesellschaft anzuvertrauen. Diese sehen es ungern, wenn eine vorzeitige Kündigung des Vertrags erfolgt. Häufig bekommen die Ex-Kunden höchstens einen Bruchteil ihrer Ersparnisse zurück. Was genau im Kündigungsfall passiert, steht in den Versicherungsbedingungen. Es bringt mehr, die Zahlungen auszusetzen, die Police zu beleihen oder zu verkaufen.
Der von Versicherungen häufig beworbene Garantiezins wird vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Im Jahr 2009 waren es noch 2,25 %, heute liegt er bei 0,9 %. Der Garantiezins gilt nicht für den gesamten Beitrag, sondern lediglich für den Sparanteil. Das ist die Summe, die übrig bleibt, wenn davon alle zu tilgenden Kosten abgezogen sind. Für die nähere Zukunft ist zu erwarten, dass Zinsen weiter sinken (Stand 2020).
Mit der bereits erwähnten Überschussbeteiligung versuchen Versicherer, potenzielle Neukunden auf sich aufmerksam zu machen. Der Haken: Parallel zum Zinssatz sinken die Überschüsse immer mehr. Das liegt an der Niedrigzinspolitik und daran, dass alte, zu Zeiten des hohen Garantiezinses abgeschlossene Verträge Gewinne aufsaugen und dadurch weniger für alle Sparer da ist. Die Verbraucherzentrale kritisiert zudem undurchsichtige Verträge. Es sei Verbrauchern nahezu unmöglich, den Rückkaufswert oder die am Ende ausgezahlte Summe (Ablaufleistung) zu prüfen.
Aus diesen Gründen empfehlen Experten den Verbrauchern, ihre private Altersvorsorge und finanzielle Absicherung der Angehörigen im Todesfall voneinander zu trennen. Vorteilhaft für den Hinterbliebenenschutz und günstiger sei eine Risiko-Lebensversicherung.
Fondsgebundene Lebensversicherungen
Stattdessen eine fondsgebundene kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen, ist keine lukrative Alternative. Trotz hoher Renditeversprechen. Das bedeutet, die Gesellschaft legt einen Großteil der Beiträge als Investmentfonds an, um Gewinne zu erwirtschaften. Die damit verbundenen Risiken sowie höhere Kosten tragen allein Kunden. Wenigstens haben diese die Möglichkeit, den Fonds auszuwählen und zwischendurch zu wechseln. Doch eine Erfolgsgarantie ist dies keineswegs, da niemand die Entwicklung des Kapitalmarktes vorhersagen kann. Am Ende der Laufzeit erhalten Inhaber einer Fondslebensversicherung den Wert ihrer Geldanlage ausgezahlt, keine feste Versicherungssumme.
Kapitalwahlrecht
Was bedeutet es, wenn Lebens- und Rentenversicherungen dem Kunden ein Kapitalwahlrecht zugestehen? Bei der Kapitallebensversicherung bezieht sich das auf die Auszahlungsart im Erlebensfall: Möchte der Versicherte den kompletten Betrag auf einmal bekommen oder damit allmonatlich seine Rente aufstocken? Beides hat seine Vorteile: Während die Rente finanzielle Sicherheit bedeutet, kann die einmalige Auszahlung großen Anschaffungen dienen: einer Reise, dem altersgerechten Ausbau des Eigenheims oder einem neuen Auto.
Wann ist eine Kapitallebensversicherung sinnvoll?
Viele Menschen fragen sich, ob kapitalbildende Lebensversicherungen überhaupt noch zeitgemäß sind. Die anhaltende Zinsflaute und negative Berichterstattungen in den Medien scheinen sich gegen einen Neuabschluss des Anlageprodukts auszusprechen.
Aufgrund der ungünstigen Lage des Kapitalmarktes bieten manche Versicherungen, darunter die CosmosDirekt, keine Neuabschlüsse von Lebensversicherungen mehr an. Bereits bestehende Verträge laufen selbstverständlich weiter. Die Generali-Lebensversicherung machte im Jahr 2019 Schlagzeilen, als sie mehrere Millionen Verträge an die Viridium-Gruppe verkaufte. Solche Ereignisse verunsichern Verbraucher oder veranlassen sie, bestehende Verträge beitragsfrei zu setzen oder veräußern zu wollen.
Für Männer und Frauen, die den Lebensunterhalt ihrer Familie komplett oder zum größten Teil stemmen, ist eine Lebensversicherung sinnvoll. Im Todesfall stehen Ehepartner und Kinder nicht mittellos da. Das Gleiche gilt für alle, die einen Kredit, etwa für eine Immobilie, abbezahlen. Sind beide Elternteile einer Familie berufstätig, sichern sie sich gegenseitig mit einer überkreuzten Lebensversicherung ab.
Wer die kapitalbildende Lebensversicherung in erster Linie als Sparplan sieht und sich mit den fälligen Kosten auseinandergesetzt hat, darf sich gern eine zulegen. Sie ist außerdem für Arbeitnehmer interessant, deren Gehalt zu hoch für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie ist.
Eine gute Alternative sind Risiko-Lebensversicherungen. Sie zahlen wie eine klassische Versicherung nur im Schadensfall, sprich, wenn die versicherte Person verstirbt. Es wird kein Kapital angespart und die Beiträge fallen wesentlich niedriger aus. Welche Alternativen es noch gibt, steht am Ende dieses Ratgebers.
Was kostet eine Kapitallebensversicherung?
Eine Lebensversicherung kostet Geld. Aber wie viel? Von den monatlichen Beiträgen fließen rund 75 Prozent ins Sparschwein. Den Rest zieht die Versicherung ab, um verschiedene Kosten zu decken. Darunter die Provision, die der Makler für Abschluss und Kundenbetreuung erhält, oder laufende Verwaltungskosten. Darin ist außerdem eine Prämie für die Lebensversicherung (Risikoanteil) enthalten.
Als Berechnungsgrundlage aller Kosten dient die Beitragssumme. Diese berechnet sich aus den regelmäßigen Einzahlungen und der Laufzeit des Vertrags. Kunden, die 30 Jahre lang allmonatlich 100 Euro an ihre Lebensversicherung überweisen, haben eine Beitragssumme von 36.000 Euro.
- Maklerprovision: Als Belohnung für den erfolgreichen Vertragsabschluss erhält der Versicherungsvertreter eine Provision. Diese liegt meist zwischen 3 und 5 %. Zusätzlich zahlen Kunden ihrem Versicherungsberater jährlich eine Gebühr von 1 % für Betreuungsleistungen. Alle, die ihre Versicherung in den ersten fünf Jahren kündigen, erhalten diese Kosten anteilig zurückerstattet.
- Abschlusskosten: Durch den Vertragsabschluss selbst entstehen Kosten, etwa für die Bearbeitung des Auftrags und die Risikoprüfung. Diese bezahlen Kunden in Form eines Anteils von 2,2 bis 7,5 % ihrer Beitragssumme.
- Laufende Verwaltungskosten: Das sind einige Kosten, die für die Verwaltung der Versicherung anfallen. Sämtliche Versicherungen, die eine vermögensbildende Lebensversicherung anbieten, müssen die volle Höhe an Kosten im Begleitblatt der Police Allerdings als Gesamtsumme. Eine Aufschlüsselung ist keinesfalls verlangt. Dadurch wird es für den Kunden kaum nachvollziehbar, wie teuer die Verwaltung seines Guthabens tatsächlich ausfällt und was mit dem Rest des Geldes passiert. Sie liegen durchschnittlich bei 2,25 %. Hinzu kommen Aufschläge, falls die Einzahlungen monatlich oder quartalsweise statt einmal im Jahr erfolgen.
- Risikoanteil: Rund 10 % des Beitrages stellen die Versicherungsprämie für den Todesfallschutz dar. Deren Höhe hängt vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten ab. Außerdem fließen bei der Berechnung des Sterberisikos Beruf und Lebenswandel eine wesentliche Rolle. Raucher bezahlen eine höhere Prämie als Nichtraucher. Aus diesem Grund benötigen einige Versicherungen vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung.
- Sparanteil: Alles, was vom Beitrag nach Abzug der Kosten übrig bleibt, fließt in den Spartopf und bildet das Guthaben, das im Erlebensfall ausgezahlt wird. Für diesen Anteil gibt es Zinsen. Gehen wir bei allen Kosten vom niedrigsten Prozentsatz aus, betragen die Kosten 18,45 %. Der Sparanteil beträgt im besten Fall 81,55 %.
Was wird von meiner Lebensversicherung ausgezahlt?
Wer am 01.01.2019 eine Kapitalversicherung abschließt, kann mit der folgenden Rendite rechnen:
Bei einem Sparanteil von 81,55 % bleiben von der Beitragssumme 36.000 Euro noch 29.358 Euro übrig. Dazu kommen im besten Falle 0,9 % Garantiezins (264,22 Euro) und 2,41 % Gewinnbeteiligung (707,53 Euro). Insgesamt bleiben 30.329,75 Euro übrig.
Wie viele Steuern werden für eine Kapitallebensversicherung fällig?
Wurde die vermögensbildende Lebensversicherung vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen, ist das ausgezahlte Guthaben steuerfrei, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Vertrag bestand vor Auszahlung zwölf Jahre oder länger
- Mindestens 5 Jahre lang wurden regelmäßig Beiträge eingezahlt
Erträge, die durch Kündigung oder Verkauf des Vertrags entstehen, sind ebenfalls komplett steuerfrei.
Alle Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung-Police nach diesem Stichtag unterzeichneten, müssen die Versicherungssumme versteuern. Entweder ganz oder zur Hälfte, wenn sie die 12/60-Regel (für Verträge ab 2012: 12/62) nutzen können:
Ist zum Zeitpunkt einer Kündigung oder des Auslaufens des Vertrags der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen und der Vertragsinhaber zu diesem Zeitpunkt 60 Jahre alt (für Verträge ab 2012: 62), zahlt er für die Hälfte des Gewinns aus seiner Lebens- oder Rentenversicherung seinen persönlichen Einkommenssteuersatz. Es wird keine Abgeltungssteuer erhoben.
Ausnahme: Wünscht der Versicherte, seine Versicherungssumme in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt zu bekommen, ist diese mit der ganz normalen Einkommensteuer zu versteuern. Und zwar unabhängig davon, wann der Vertrag zustande kam.
Freibetrag für Kapitaleinkünfte
Versicherungskunden, die die 12/60-Regel (Halbeinkünfteverfahren) geltend machen können, setzen dies nicht automatisch um. Denn die Versicherung führt die Abgeltungssteuer für die volle Summe eigenständig ans Finanzamt ab. Um den ihnen zustehenden Anteil wiederzubekommen, reichen die Versicherten eine Steuererklärung ein. Außerdem achten Verbraucher darauf, den Freibetrag für Kapitaleinkünfte anzurechnen. Dieser beträgt bis zu 801 Euro für Einzelpersonen (das Doppelte für Ehepaare) und führt zu einer zusätzlichen Minderung des zu versteuernden Geldes. Natürlich müssen sie daran denken, bereits erteilte Freistellungsaufträge zu kündigen. Für alle Kapitaleinkünfte aus anderen Anlageprodukten ist dann die Abgeltungssteuer fällig. Der Tausch kann sich lohnen. Wer keine anderen Ersparnisse besitzt oder einen hohen Einkommenssteuersatz, geht mit Gewinn hervor. Im Zweifelsfall hilft ein Steuerberater dabei, die Formulare richtig auszufüllen.
Beitragszahlungen von der Steuer absetzen
Versicherungsbeiträge für Lebensversicherungen sind Vorsorgeaufwendungen und als solche von der Steuer absetzbar. Das gilt ausschließlich für Verträge, deren Unterzeichnung und erste Beitragszahlung vor dem 01. Januar 2005 stattfand. Zweite Bedingung: Der Höchstbetrag wurde noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig ausgeschöpft. Bei Versicherungen mit Kapitalwahlrecht machen die Vertragsinhaber die Beitragszahlungen zu 100 % geltend. Ohne Kapitalwahlrecht sind es 88 %.
Jüngere Verträge betrachtet der Staat nicht mehr als Vorsorge, sondern Geldanlage. Darum ist es für diese ein Absetzen von der Steuer in keinem Falle mehr möglich.
Keine Option mehr: die Arbeitnehmersparzulage
Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat geringverdienende Arbeitnehmer beim Aufbau einer vermögenswirksamen Leistung. Dazu gehört zum Beispiel ein Bausparvertrag, die betriebliche Altersvorsorge oder Rückzahlung eines Darlehens. Lebensversicherungen sind mittlerweile ausgeschlossen. Diese Förderung wurde bereits 1990 eingestellt.
Wann sollte man seine Kapitallebensversicherung kündigen?
Wer mit seiner Lebensversicherung unzufrieden ist oder sich die hohen Beiträge sparen möchte, der zieht eine Kündigung des Vertrags in Betracht. Das ist keine gute Idee, stellt die Kündigung doch die teuerste Möglichkeit des Ausstiegs aus der Lebensversicherung dar. Was können Kunden noch tun, um die Belastung der Kapitallebensversicherung abzustoßen?
Die richtige Option hängt vom Grund ab, der den Wunsch nach Kündigung auslöste: Brauchen die Versicherten dringend Geld? Sind ihnen die Beiträge zu teuer? Oder möchten sie zu einem lukrativeren Anlageprodukt wechseln?
Wer zum Beispiel eine Familie gegründet oder einen Kredit abgeschlossen hat und deswegen dauerhaft mehr Geld benötigt, verkauft die Police am besten an ein darauf spezialisiertes Unternehmen. Es ist sinnvoll, zunächst den Rückkaufswert der Lebensversicherung zu bestimmen und mehrere Angebote einzuholen, anstatt dem erstbesten zuzustimmen. Dann erhalten sie hoffentlich mehr Geld als im Falle einer Kündigung.
Versicherte, bei denen es vorübergehend finanziell eng ist, lassen den Vertrag besser weiterlaufen. Vor allem, wenn es sich um ein älteres Modell mit höheren Zinsen und der Option einer steuerfreien Auszahlung handelt. Sie können ihn entweder beleihen oder für eine gewisse Zeit beitragsfrei stellen, also die Beitragszahlungen aussetzen.
Alternativen zur Kapitallebensversicherung
Eins ist klar: Die gesetzliche Rente reicht kaum für einen komfortablen Ruhestand aus. Um der Altersarmut vorzubeugen, ist Sparen angesagt. Da die vermögensbildende Lebensversicherung ein Auslaufmodell ist, hilft Umdenken. Wie wäre es mit einer dieser Ideen?
- Tagesgeld und Festgeld
- Riester-Rente
- Immobilien
- Investmend-Fonds
- Crowdinvesting
- Private Rentenversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- ETF-Sparplan
Fazit zur Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung war einst der Deutschen liebstes Mittel zur Altersvorsorge. Vom Prinzip her klingt sie super: Versicherte zahlen über einen langen Zeitraum regelmäßig Geld ein. Versterben sie vor Vertragsende, erhalten ihre Angehörigen eine vertraglich vereinbarte Summe. Erleben die Kunden das Ende der Vertragslaufzeit, freuen sie sich über eine Auszahlung des angesparten Vermögens, Zinsen und Überschussbeteiligung inklusive. Leider ist das Prinzip heutzutage weniger interessant.
Schuld ist die anhaltende Niedrigzinsphase, unter der selbst Lebensversicherungen leiden und das Anlageprodukt sich kaum noch lohnt. Verbraucherzentralen raten Privatleuten dazu, keine neue Kapitallebensversicherung mehr abzuschließen, sondern ihre Familien mit einer Risiko-Lebensversicherung abzusichern. Als Altersvorsorge eignen sich Sparpläne, Festgeldanlagen oder Immobilien.