Ende des Jahres 2019 zählte Deutschland unter seinen Einwohnern fast 4 Millionen pflegebedürftige Menschen. Die Einführung eines neuen, umfangreicheren Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der demografische Wandel sorgen seit einigen Jahren für eine stetige Zunahme. Immer weniger junge Leute finanzieren ein immer älter werdendes Land. Ohne private Altersvorsorge lässt sich der eigene Lebensabend kaum ausreichend bestreiten. Das Problem schieben viele vor sich her, gerade wenn es um das unbeliebte Thema der eigenen Pflegebedürftigkeit geht. Fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist oft nicht vermeidbar. Dabei ist eine rechtzeitige Vorsorge in einigen Fällen notwendig, um Ehepartner und Kinder vorm finanziellen Ruin zu bewahren.

Die Sozialleistungsträger (Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung) sichern ein Minimum der Pflegeleistungen ab, können die tatsächlichen Kosten aber bei Weitem nicht decken. Eine gute private Pflegezusatzversicherung ist in der Lage, diese Pflegelücke zu 100 Prozent zu schließen. Der Markt ist allerdings unübersichtlich, weil verschiedenste Formen von Pflegepolicen existieren. Interessenten ist ans Herz zu legen, sich vor dem Pflegeversicherungsvergleich mit den Grundlagen des Versicherungszweiges und dessen Risiken vertraut zu machen. Die Antwort auf die Frage, ob eine Pflegezusatzversicherung hilfreich ist, gibt zudem die eigene Vermögenssituation.

Vorteile:

✓  Pflegegrad durch Unfall
✓  Weltweiter Schutz
✓  Beitragsbefreiung im Pflegefall


Warum ist eine Pflegezusatzversicherung wichtig?

Die Ausgaben für einen Pflegeheimplatz, die ambulante Pflege oder Laienpflege (durch Freunde und Familie) gehen weit über das hinaus, was die gesetzliche Pflegeversicherung stemmen kann. Gleiches gilt für die private Pflegeversicherung. In der Tabelle sind die Durchschnittskosten einiger Posten für die Alterspflege dargestellt.

Beispielposition Preis
Vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim 2.800 bis 4.300 € pro Monat
Ambulante Pflege 500 bis 3.000 € pro Monat
Kurzzeit (Tagespflege) 70 bis 170 € pro Tag
Treppenlift (einfache gerade Treppe über 1 Stockwerk) 2.000 bis 6.000 €
Treppenlift (geschwungen über 1 Etage) 5.000 bis 12.000 €
Badewannenlift 400 bis 900 €
Sitzbadewanne 1.250 bis 3.500 €
Barrierefreie Dusche 4.500 bis 6.000 €
komplette Badsanierung 7.000 bis 10.000 €
Einfache Rollstuhlrampe für Schwellen 80 bis 120 €

Was zahlt die gesetzliche und die private Pflegeversicherung?

In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, für den eigenen Pflegefall vorzusorgen. Deshalb gibt es für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer die gesetzliche Pflegeversicherung und für Privatversicherte die Pflegepflichtversicherung. Üblicherweise zahlen Erstere über ihre gesetzlichen Krankenkassen 3,05 Prozent vom versicherungspflichtigen Einkommen als Beitrag zur Pflegeversicherung. Der Anteil zur Pflegeversicherung für Kinderlose beträgt 3,3 Prozent. Im Vergleich dazu variiert bei Angehörigen der Privatkrankenkasse und -pflegeversicherung der Beitragssatz. Er richtet sich nach Alter und Gesundheit bei Vertragsschluss.

Über diese Beiträge ist lediglich eine Mindestversorgung für die eigene Pflegebedürftigkeit gewährleistet. Zwar sind die Zuschüsse der Pflegekasse am 01.01.2017 für die vollstationäre Pflege leicht erhöht worden. Dennoch sind höchstens ein bis zwei Drittel der tatsächlich anfallenden Kosten durch die Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt. Die folgenden Tabellen verdeutlichen, in welcher Höhe die gesetzliche Pflegeversicherung einen Beitrag zur Kostendeckung leistet.

Menschen, die daheim von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhalten vom Pflegeversicherungsträger ein monatlich wiederkehrendes Pflegegeld, dessen Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet. Allerdings gilt dies erst ab Pflegegrad 2.

Vorteile:

✓  Pflegegrad durch Unfall
✓  Weltweiter Schutz
✓  Beitragsbefreiung im Pflegefall

Monatliches Pflegegeld für die private häusliche Pflege
Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €

Lässt sich der Pflegebedürftige zu Hause durch einen ambulanten, professionellen Pflegedienst versorgen, sieht die Pflegeversicherung Leistungen zur Vergütung des Dienstleisters vor. Diese sogenannten Pflegesachleistungen richten sich ebenfalls nach dem Pflegegrad.

Leistungen der Pflegeversicherung für professionelle ambulante Pflege, Tages- und Nachtpflege
Pflegegrad 1 0 € (nur 125 € Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

Für die vollstationäre Pflege (Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim) erbringt die gesetzliche Pflegeversicherung folgende Leistungen.

Leistungen für die vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1 125 €
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegegrad 5 2.005 €

Ab Pflegegrad 1 leistet der Sozialversicherungsträger für jeden Pflegegrad folgende Beträge.

Zusätzliche Leistungen der Pflegekasse
Zuschüsse zum Hausnotruf 10,49 € einmalige Installationskosten,

23 € monatliche Betriebskosten

Zuschüsse zu Verbrauchspflegemitteln

(z. B. Einweghandschuhe, Desinfektion)

40 € monatlich
Zuschüsse zur Wohnraumanpassung bis zu 4.000 € einmalig
Pflegekurse für Angehörige volle Bezahlung

Zusätzlich sind Förderungen für selbstorganisierte, ambulant betreute Wohngruppen möglich. Hilfsmittel, z. B. Rollstühle oder Gehhilfen, sind bei Bedarf und medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig.

Ähnlich funktioniert die Pflegeversicherung für Privatversicherte. Der Beitrag zur Pflegeversicherung darf von Gesetzes wegen nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (138 € pro Monat) liegen. Bei der privaten Pflegeversicherung für Beamte ist der Höchstbetrag aufgrund der Beihilfeleistungen des Staates noch niedriger (69,20 Euro). Die Leistungen im Pflegefall richten sich ebenfalls nach der Höhe des Pflegegrades und entsprechen denen der gesetzlichen Versicherer. Nur einige Spezialfälle sind gesondert zu behandeln, wie Mitglieder der KVB-Pflegeversicherung (für Bundesbahnbeamte).

Vorteile:

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✓  Weltweiter Schutz
✓  Beitragsbefreiung im Pflegefall


Wie lässt sich der Pflegefall außerhalb einer Pflegezusatzversicherung finanzieren?

Es existieren weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der eigenen Pflege. Je nach persönlicher Situation fallen diese Einnahmequellen unterschiedlich aus.

Rente

Die durchschnittlichen Rentenbezüge betrugen im Jahr 2019 in Westdeutschland 1487 Euro und in Ostdeutschland 1435 Euro. Frauen bekommen in ganz Deutschland eine geringere Rente als Männer, da sie im Schnitt weniger verdienen. Schätzungsweise erhält jede fünfte Person über 65 eine Rente unter 999 Euro und ist deshalb von Armut gefährdet. Das sind 3,2 Millionen Menschen. Doch selbst die Standardrente genügt nicht zur Deckung der eigenen Pflegekosten, vor allem wenn eine Unterbringung im Pflegeheim notwendig ist.

Einkünfte und Ersparnisse

Aktives oder passives Einkommen, beispielsweise aus Vermietung oder Verpachtung, sind beliebte Möglichkeiten zur Altersfinanzierung. Gleiches gilt für eigene Ersparnisse. Der eindeutige Vorteil gegenüber der Drittfinanzierung ist, dass sie frei zur Verfügung stehen. Unabhängig von der Pflegestufe oder vom Wirtschaftsverhalten eines Versicherers sind sie beliebig zur Altersvorsorge einsetzbar. Wenn keine Pflegebedürftigkeit eintritt, lassen sich davon anderweitige Wünsche erfüllen. Doch nicht jeder, der jetzt vorsorgen möchte, verdient genug, um Rücklagen fürs Alter aufbauen zu können, und Immobilienbesitz ist ebenfalls ausschließlich privilegierten Menschen zugänglich.

Lebensversicherung

Die Risikolebensversicherung eignet sich nicht für die eigene Pflegevorsorge, weil sie als Hinterbliebenenschutz fungiert und erst im Todesfall leistet. Anders steht es um die Kapitallebensversicherungen. Leider garantieren die Unternehmen aktuell (Stand: 2019) aufgrund der Niedrigzinsphase kaum attraktive Zinsen auf das angesparte Kapital. Eingezahlte Beträge wachsen langsam zu einem höheren Kapital heran. Dadurch, dass über die Beiträge Vermittlungsgebühren und Verwaltungskosten zu begleichen sind, zahlt das Unternehmen teils weniger aus, als eingezahlt wurde. Erst sehr lange Laufzeiten (25 bis 30 Jahre) sorgen für zusätzliche Kapitalbildung. Heutzutage wird vom Abschluss einer Kapitallebensversicherung abgeraten.

Unterhalt

Reichen die Einkünfte aus Rente, Pflegepflichtversicherung und sonstigem Vermögen nicht, greifen die gesetzlichen Unterhaltspflichten. In erster Linie ist die eigene Eheperson verpflichtet, die Pflegekosten zu übernehmen. Ist das nicht möglich, bittet der Gesetzgeber die Kinder zur Kasse. Das gilt unabhängig von der persönlichen Beziehung zwischen den Familienmitgliedern. Die Höhe richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Grundlage der Berechnung bildet deren bereinigtes Nettoeinkommen. Das ist der Betrag, der nach dem Abzug gesetzlich bestimmter Posten übrig bleibt. Weggerechnet werden beispielsweise:

  • Berufsbedingte Aufwendungen
  • Eigener Mehrbedarf aufgrund von Krankheit
  • Kreditraten/laufende Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
  • Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge
  • Krankenversicherungsbeiträge (bei Privatversicherten)
  • Unterhaltspflichten gegenüber Dritten (z. B. den Ehepartnern/eigenen Kindern)

Bei erwerbstätigen Kindern ist vom Nettoeinkommen noch ein Selbstbehalt (Stand 2019: 1800 €) zu subtrahieren. Den Restbetrag müssen sie an ihre Eltern leisten, wenn deren eigenes Vermögen nicht für die Pflegekosten ausreicht, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Haben Ehepartner oder die eigenen Kinder allerdings ein geringes bis durchschnittliches Einkommen, von dem nach Abzug der Bereinigungsposten (Kredite!) und des Selbstbehalts nichts übrig bleibt, sind sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Eigenimmobilien der Unterhaltspflichtigen sind zudem sicher und müssen nicht zur Finanzierung des Elternunterhalts verkauft werden.

Sozialhilfe

Sozialhilfe hat oft einen bitteren Beigeschmack für Pflegebedürftige. Egal, ob sie ihr Leben lang nie auf staatliche Leistungen angewiesen waren und ohne Pflege von der Rente gut leben könnten: Sie geraten im Falle der Pflegebedürftigkeit plötzlich an finanzielle Grenzen. Die sogenannte Hilfe zur Pflege zahlt das Sozialamt, falls der Antragsteller keinerlei Möglichkeiten zur Selbstfinanzierung hat. Es prüft deshalb umfassend,

  • ob und inwieweit die Leistungen der Pflegepflichtversicherung ausreichen;
  • ob und inwieweit jegliches Eigenvermögen des Rentners ausreicht;
  • ob und inwieweit Verwandte (Kinder, Ehegatten) in der Lage sind, für die Pflegefinanzierung aufzukommen.

Dies führt also zum Aufbrauchen des gesamten Familienvermögens, bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.


Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Pflegezusatzversicherung ist ein Überbegriff für verschiedene Varianten der Pflegefinanzierung durch einen Versicherer. Da sich die Alternativen in ihren Leistungen unterscheiden, gibt es abhängig vom Versicherungstyp unterschiedliche Aspekte, auf die zu achten sind.

Pflegetagegeldversicherung

Mitglieder einer solchen Versicherung vereinbaren zu Vertragsbeginn mit dem privaten Unternehmen einen Betrag, den es später täglich an diese zahlt. Wie hoch das Pflegetagegeld ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab:

  • vom gewählten Tarif und
  • vom Pflegegrad.

Grundsätzlich gilt: Je mehr der Kunde eingezahlt hat, desto höher sind die täglich ausgezahlten Beträge pro Pflegestufe. Wofür der Pflegebedürftige das Tagegeld ausgibt, ist ohne Belang. Eine Nachprüfung, ob er den Betrag für Pflegekosten verwendet, erfolgt nicht. Die Höhe richtet sich nach Tarif und Pflegegrad. Letzterer bestimmt sich bei den meisten Anbietern nach den Pflegegraddefinitionen der Pflegepflichtversicherungen. Die Unternehmen zahlen zwar Tagegelder ab der ersten Pflegestufe, der volle Tagessatz wird häufig erst ab Pflegegrad 5 fällig. Bei niedrigeren Pflegegraden erfolgt je nach Tarif eine anteilige Auszahlung zwischen 10 und 100 Euro.

Entscheidung bei Versorgungsart

Bei guten Tarifen ist es ebenfalls unbedeutend, für welche Versorgungsart sich der Bedürftige entscheidet. Sowohl ambulante (durch Pflegedienste oder Angehörige) als auch stationäre Pflege ist möglich. Eine Rückzahlung der Beiträge im Falle des Todes oder vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht.

Vorteile:

✓  Pflegegrad durch Unfall
✓  Weltweiter Schutz
✓  Beitragsbefreiung im Pflegefall

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✓  Beitragsbefreiung im Pflegefall

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Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung ist die Pflegezusatzversicherung mit dem vielleicht meisten Verwaltungsaufwand. Zusätzlich zu den Leistungen der Pflichtversicherungen zahlt der Anbieter bis zu 100 Prozent der tatsächlich entstandenen Pflegekosten. Allerdings sind Versicherungsnehmer verpflichtet, jede einzelne Kostenposition durch Rechnungen nachzuweisen. Das stellt für Pflegebedürftige und Angehöriger eine erhebliche Mehrbelastung dar. Nur wenige Tarife gewähren die Auszahlung bis zu einer begrenzten Höhe ohne Kostennachweis.

Je nach vertraglicher Vereinbarung übernehmen die Versicherungen jeweils die ganze Rechnung oder einen prozentualen Anteil davon. Üblich ist die Festsetzung eines Höchstbetrages zu Vertragsbeginn, bis zu dem die Unternehmen die Aufstockungsleistungen erbringen. Das Geld ist nicht frei verfügbar. Geht ein Kostennachweis abhanden oder ist er nicht eindeutig der Pflege zuzuordnen, droht Streit um die Versicherungsleistung. Viele Unternehmen beschränken zudem die Geldleistung auf stationäre, professionelle Pflege. Sie orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Pflichtversicherungen, der die Angehörigenpflege nicht erfasst. Zwar gibt es Tarife, die die Betreuung durch Angehörige oder Freunde ebenfalls finanzieren. Diese dürfen jedoch mit einem weitaus geringeren Anteil der Kostenübernahme rechnen. Hotelkosten sind regelmäßig von den Tarifen der Pflegekostenversicherungen ausgenommen. Das bedeutet, dass die Pflegeheimunterbringung (Miete!) und Verpflegungskosten eigenständig gezahlt werden müssen.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist ziemlich kostspielig. Das liegt an der hohen Flexibilität, was Beitragsanpassungen und Kapitalleistungen angeht. Sie hat Ähnlichkeiten mit einer Lebensversicherung und basiert teilweise auf einer Kapitalanlage. Nur wenige Anbieter stellen diese Produkte zur Verfügung. Die Höhe der monatlich gezahlten Pflegerente hängt vom gewählten Tarif und vom Pflegegrad ab. Üblich sind prozentuale Staffelungen nach festgestellter Pflegestufe.

Beispiel (nicht allgemeingültig):

  • Pflegestufe 1: 10 %
  • Pflegestufe 2: 30 %
  • Pflegestufe 3: 60 %
  • Pflegestufe 4: 80 %
  • Pflegestufe 5: 100 %

Welche Pflegeleistungen der Kunde in Anspruch nimmt, ist unwichtig, der Versicherer zahlt die gleiche Rentenhöhe unabhängig von der Pflegeart. Die vereinbarte Minimalhöhe ist lebenslang garantiert. Der Kunde ist in der Lage, durch die Einzahlung höherer Kapitalanteile den Rentenbetrag zu erhöhen. Zusätzlich sehen manche Versicherungen die Option einer Einmalkapitalleistung vor, beispielsweise ab Erreichen eines bestimmten Pflegegrades. Dadurch sind z. B. eventuell erforderliche Baumaßnahmen für einen pflegegerechten Umbau im Haus finanzierbar.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages bemisst sich nach dem Eintrittsalter des Kunden und der vereinbarten Rentenhöhe. In einigen Fällen treten Risikozuschläge hinzu. Anbieter einer Pflegerentenversicherung führen zum Teil sehr viel umfangreichere Gesundheitsprüfungen durch als andere Zusatzversicherungen. Bei Vorerkrankungen besteht aus diesem Grund ein hohes Risiko, höhere Beiträge zu zahlen oder sogar die Aufnahme verwehrt zu bekommen. Es gibt unterschiedlichste Gestaltungen dahingehend, wann die Pflicht zur Beitragszahlung endet: mit Feststellung der Pflegestufe, mit dem Erreichen eines bestimmten Alters oder erst mit dem Tod. Außerdem bieten einige Unternehmen eine Auszahlung einer Teilsumme an Angehörige, falls der Todesfall ohne vorherige Pflegebedürftigkeit oder nach maximaler Einordnung in Pflegestufe 1 eintritt.


Pflege-Bahr

Namensgeber für diese seit 2013 existente Form der Altersfürsorge war der ehemalige Gesundheitsminister Daniel Bahr. Ein Pflege-Bahr-Tarif ist freiwillig und staatlich gefördert. Anbieter von Policen mit dieser Bezeichnung sind trotzdem private Versicherer. Der minimale Jahresbeitrag beträgt 180 Euro. Von diesem (und ebenso von höheren Beiträgen) übernimmt der Staat 60 Euro. Im Gegenzug hat sich der Versicherer an den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu orientieren. Dazu gehören umfassende Restriktionen für die Unternehmen, u. a.:

  • Abschlusszwang (Versicherung darf keinen Antragsteller ablehnen, keine Gesundheitsprüfung)
  • Kündigungsverzicht (Versicherung darf Kunden nicht ordentlich kündigen)
  • Mindestbeträge (600 € monatlich bei Pflegegrad 5; 40 Prozent bei Pflegegrad 4; 30 Prozent bei Pflegegrad 3; 20 Prozent bei Pflegegrad 2; 10 Prozent bei Pflegegrad 1)
  • Maximalwartezeit (Versicherungsschutz darf nicht später als fünf Jahre nach Vertragsschluss beginnen)

Problematisch ist, dass viele Unternehmen das Risiko erkennen, hauptsächlich erheblich vorerkrankte Personen über diese Policen zu versichern. Daher beinhalten viele Beiträge einen erheblichen Sicherheitszuschlag. Viele haben sich sogar komplett gegen das Angebot eines Pflege-Bahr-Tarifs entschieden. Unternehmen, die ihn 2020 noch im Programm führen sind z. B. die Pflegezusatzversicherung der HUK-Coburg sowie Tarife der DKV und R+V.


Worauf achten beim Pflegezusatzversicherungsvergleich?

Die Kosten für eine zusätzliche private Pflegeversicherung sind niedrig im Vergleich zu den großen Summen, die bei hoher Pflegebedürftigkeit im Alter zu zahlen sind. Dennoch sind sie stets ein Spiel mit dem Risiko, denn es ist ungewiss, ob, wann und mit welcher Intensität der Pflegefall eintritt. Beim Vergleich der Anbieter ist deswegen auf einige Punkte Rücksicht zu nehmen, um nicht unnötig hohe Kosten zu bezahlen.


Wann ist der ideale Zeitpunkt des Abschlusses?

Generalisieren lässt sich die Antwort auf die Frage nach dem Wann nicht. Das liegt u. a. daran, dass Pflegebedürftigkeit nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit dem Alter steht. Junge Menschen können infolge von Unfällen oder überraschenden schweren Erkrankungen ebenso plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Bei bereits eingetretener Pflegebedürftigkeit ist der Rückgriff auf die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung der einzige Weg. Eine nachträgliche Versicherung der Pflegebedürftigkeit ist nicht möglich.

Je höher das Eintrittsalter des Kunden ist, desto mehr hebt die Pflegezusatzversicherung ihre Kosten für die Monatsbeiträge. Laut Stiftung Warentest zahlt ein 45-Jähriger durchschnittlich 56 Euro monatlich. Zehn Jahre später steigt der Durchschnittsbetrag auf 87 Euro. Einige Versicherer lehnen Personen ab einem gewissen Alter ab. Wer jedoch Verträge schon in jungen Jahren abschließt, zahlt auf lange Sicht ebenfalls hohe Geldsummen sein. Außerdem ist nicht absehbar, ob der Pflegefall eintritt und wie umfangreich zukünftig die Pflegelücke ist. Die Entscheidung über den Abschluss ist und bleibt ein Risikoentschluss.

Gesundheitsprüfung

Eine zusätzliche Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist auf dem Markt kaum zu finden. Die wenigen Anbieter kalkulieren das Risiko schwerer Vorerkrankungen automatisch in den Beitrag ein. Damit dessen Höhe konkurrenzfähig bleibt, sind Abstriche in Leistungsstärke und Service erforderlich. Aus diesem Grund ist vorerkrankten Personen zu empfehlen, neben den allgemeinen Tarifen auch eine Pflege-Bahr-Police in die Überlegungen einzubeziehen. Trotz einiger Nachteile ist es möglich, dass die Beiträge geringer sind als bei einem Tarif ohne Gesundheitsfragen.

Wartezeit

Leistungsstarke Tarife sehen keine Warte- oder Karenzzeiten vor. Besonders bei überraschendem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ist es fatal, wenn das Unternehmen erst nach drei bis fünf Jahren die vereinbarten Leistungen erbringt. Personen, die jung und gesund Verträge abschließen, verschmerzen möglicherweise eine Wartezeit. Beim Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung für Rentner ist von einem Tarif mit Wartezeit definitiv abzuraten.

Begriff der Pflegebedürftigkeit

Interessenten ist zu raten, auf die Bedingungen für den Leistungsfall zu achten. Einige Unternehmen versprechen die Leistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, verfolgen aber eine ganz eigene Definition dieses Begriffs. Bestenfalls orientieren sich die Leistungen an den Pflegegradbegriffen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese sind am ehesten nachvollziehbar und führen nicht zu Diskussionen. Grundsätzlich sollten Unternehmen bevorzugt werden, die ab dem ersten und bis zum fünften Pflegegrad leisten.

Rückwirkender Leistungsanspruch

Bei Eintritt des Pflegefalls geht es manchmal drunter und drüber, da kann es schon mal passieren, dass sich die Meldung beim Versicherer zeitlich nach hinten verschiebt. Gute Anbieter leisten rückwirkend die vereinbarten Beträge ab dem Zeitpunkt, an dem ein Arzt die Pflegebedürftigkeit feststellte.

Beitragsdynamik

Es empfiehlt sich ein Tarif, bei dem die versicherte Leistung bei Bedarf erweiterbar ist. Eine erneute Gesundheitsprüfung oder zusätzliche Wartezeiten dürfen dabei nicht anfallen.

Laienpflege

Wer später eine Pflege durch Angehörige wünscht, achtet am besten auf Leistungsgleichheit bei der Laienpflege. Der Versicherer zahlt dann genauso viel wie für eine professionelle Pflege. Eine Ausnahme hiervon sind die Pflegekostenversicherungen, da sie ihre Leistungen ohnehin auf Rechnungen einer professionellen Pflege beschränkt.


Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Dass die Kosten der Pflege im Alter in einigen Fällen immens hoch sind, ist indiskutabel. Wer nicht als Sozialfall enden oder seine Verwandtschaft mit Unterhaltszahlungen belasten möchte, ist gehalten, die Pflegelücke zu schließen. Ob dafür die zusätzliche Pflegeversicherung sinnvoll ist, richtet sich in erster Linie nach der eigenen finanziellen Situation. Die Zusatzpflegeversicherung eignet sich eher nicht für Personen, die ein sehr niedriges Einkommen beziehen. Wer nicht oder höchstens unter erheblichen Schwierigkeiten in der Lage ist, einen monatlichen Betrag zwischen 50 und 100 Euro zu zahlen, setzt sich einem zu großem Risiko aus. Zudem neigen Geringverdiener zur Auswahl der billigsten Police, die sich eventuell auf dem Bereich der Pflegezusatzversicherungen als Kostenfalle herausstellen.

Gleiches gilt für Menschen mit sehr hohem Sparvermögen (100.000 Euro und mehr). Diese haben andere Möglichkeiten zur Pflegevorsorge. Über lohnenswerte Geldanlagen sind sie in der Lage, sich ein Zusatzkapital anzusparen, das im Pflegefall verwendbar ist. Die zusätzliche private Pflegeversicherung ist vor allem sinnvoll für Personen mit mittelhohe Gehaltsklassen im Alter zwischen 35 und 55 Jahren.


Fazit zur Pflegezusatzversicherung

Wer denkt, er sei durch die gesetzliche oder private Pflegeversicherung ausreichend abgesichert, liegt falsch. Es empfiehlt sich, sich möglichst frühzeitig Gedanken um die eigene Altersvorsorge und die eigene Pflegebedürftigkeit zu machen. Tritt der Fall ein, leisten gesetzliche und private Pflegeversicherungen einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Kosten. Die Finanzierungslücken übersteigen zum Teil 2000 Euro im Monat.

Bevor die Wahl auf eine private Pflegezusatzversicherung fällt, ist eine Analyse der eigenen Vermögenssituation ratsam. Sie lohnt sich vor allem für Personen mittleren Alters mit durchschnittlichem bis überdurchschnittlichem Gehalt. Eine weit größere Rolle spielt aber der eigene Gesundheitszustand. Da eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung kaum unter den Marktangeboten ist, greifen gesundheitlich vorbelastete Personen am besten auf die staatlich gestützten Pflege-Bahr-Policen zurück. Angesichts der langen Wartezeiten gilt bei dieser Zusatzversicherung: Besser zu früh, als zu spät abschließen!

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