Die Deutschen reisen gerne, vor allem ins Ausland. Diesen Aufenthalt möchten sie von Krankheit unbeschwert und möglichst unfallfrei genießen. Doch es gibt keine Garantie, dass unterwegs nicht doch was passiert. Und wer schon einmal während eines Auslandsaufenthaltes krank wurde und sich in ärztliche Behandlung begeben musste, weiß den Wert einer privaten Auslandskrankenversicherung zu schätzen. Die leistet nämlich mehr als nur die Erstattung der Arztkosten.
Eine gute Reisekrankenversicherung übernimmt sowohl die Behandlungskosten als auch die Ausgaben für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Vor Reisen und Urlaubsaufenthalten in einem anderen Land sollte sich jeder gut über die Leistungen seiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung informieren und gegebenenfalls zusätzlich versichern. Die gute Nachricht: Umfassender Schutz kostet nicht viel. Singles zahlen weniger als 10 Euro dafür.
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in Deutschland Schutz vor hohen Behandlungskosten. Sie hilft zudem innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Kroatien, Mazedonien, der Schweiz, Serbien und Liechtenstein sowie in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Außerhalb dieser Staaten kann kein Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.
Die European Health Insurance Card (EHIC) ist bei gesetzlichen Krankenversicherungen Bestandteil des Leistungsumfangs. Sie ist entweder auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte über europaweit einheitliche Merkmale wie das EU-Emblem dokumentiert oder auf einer separaten Karte, die der Versicherte von seiner gesetzlichen Kasse erhält. Sie ersetzt innerhalb der Europäischen Union seit 2004 den bis dahin üblichen Auslandskrankenschein (heute noch erforderlich für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei). Eine gesonderte Beantragung der EHIC vor Urlaubsantritt ist nicht notwendig.
Vorteile: |
Weder mit der EHIC noch über einen Auslandskrankenschein ist jedoch sichergestellt, dass alle Leistungen bei Krankheit und/oder Unfall im außerhalb Deutschlands abgegolten werden. Zwar erhalten gesetzlich Krankenversicherte mit der EHIC europaweit im medizinischen Notfall Leistungen, ambulant und stationär. Damit ist die unmittelbare medizinische Versorgung abgedeckt (zum Beispiel bei einem Arm- oder Beinbruch, einem entzündeten Zahn, einer Infektion und ähnlichen Notfällen) sowie solche, die für die kontinuierliche Versorgung bei chronischen Erkrankungen aufkommen. Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht in vollem Umfang. Sie erstattet lediglich den Betrag, den die Einwohner des Reiselands von ihrer dortigen Krankenversicherung erhalten würden, maximal die Höhe der deutschen Vertragssätze. Ist die Behandlung im Ausland teurer als der deutsche Standardsatz, hat der Versicherte die restlichen Aufwendungen allein zu tragen.
Darüber hinaus kürzen manche Krankenkassen die Erstattung: beispielsweise um einen Betrag für erhöhte Verwaltungskosten. Innerhalb Europas müssen gesetzlich Versicherte die im Urlaubsland übliche Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlen. Sie erhalten ausschließlich die Leistungen dort zugelassener Ärzte erstattet. Die EHIC erstattet keine Rechnungen von privaten Gesundheitsdienstleistern. Solche für Behandlungen in privaten Einrichtungen hat der Versicherte somit selbst zu zahlen.
Weshalb manche Kosten die Leistungen herkömmliche Versicherungen übersteigen
Wer als gesetzlich Krankenversicherter während des Urlaubs so schwer erkrankt oder sich verletzt, dass er vor Ort nicht angemessen versorgt werden kann und vom behandelnden Arzt ein Krankenrücktransport verordnet wird, hat die Rechnung aus eigener Tasche zu zahlen. (Vorausgesetzt, es wurde keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.) Für medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland kommt die gesetzliche Krankenversicherung nämlich nicht auf. Ein Ambulanzflug innerhalb Europas kann bis zu 25.000 Euro kosten, aus den USA oder Australien sind es bis zu 60.000 Euro.
Liegt das Reiseziel außerhalb der Schengenstaaten und der Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen (für den Versicherungszweig KV) besteht, beispielsweise Australien, Chile, Kanada oder die USA, ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung unbedingt erforderlich. Wer in diese Länder reist, ohne sich zuvor privat auslandskrankenversichert zu haben, ist nicht krankenversichert. Im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls tragen Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung in diesen Ländern sämtliche Kosten selbst. Und die können hoch sein, vor allem in Ländern, in denen die Gesundheitskosten deutlich über denen des deutschen Gesundheitswesens liegen, wie in Kanada oder in den USA.
Vorteile: |
Die private Krankenversicherung schützt wie die gesetzliche innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Kroatien, Mazedonien, der Schweiz, Serbien und Liechtenstein sowie in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen existiert. Versicherungsschutz außerhalb dieser Länder besteht in der Regel für einen Monat. Gute Verträge dehnen den Zeitraum auf mehrere Monate aus oder bieten zeitlich unbegrenzten Schutz. Dennoch: Privat Versicherte genießen nicht zwingend einen hundertprozentigen Schutz im Ausland. Zudem sollte vor Urlaubsantritt geprüft werden, ob sie über eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung eventuelle Deckungslücken des bestehenden Vertrags schließen können. Vor allem der medizinisch notwendige Krankenrücktransport ist in vielen privaten Policen nicht mitversichert.
Auslandsreisekrankenversicherung – was wird übernommen?
- Behandlung bei Krankheiten und Unfällen (ambulant und stationär)
- Akute Erkrankungen
- Arznei- und Heilmittel
- Ärztlich verordnete Hilfsmittel (die erstmals erforderlich werden, z. B. Krücken. Hörgeräten und Sehhilfen sind ausgenommen.)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Reparatur von Zahnersatz
- Vorsorgeuntersuchungen
- Heimaturlaub
- Medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel Kosten für vorsätzliche medizinische Behandlungen im Ausland:
- Behandlungen aufgrund chronischer Erkrankungen
- Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Schwangerschaftsuntersuchungen
Exkurs Unfallversicherung: Gut versichert bei Unfällen im Ausland
Wer eine gesetzliche Unfallversicherung hat, ist dennoch bei Unfällen im Ausland nicht ausreichend versichert. Diese leistet, wenn sich der Unfall im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit oder auf dem Arbeitsweg ereignet hat. Für eine private Auslandsreise bietet sie keine Absicherung. Es empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Auslandsreiseunfallversicherung, welche die Kosten trägt, die durch einen Unfall im Urlaub entstehen und von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Leistungsstarke private Reiseunfallversicherungen übernehmen die Kosten bei Berufs- und Freizeitunfällen weltweit, inklusive der Ausgaben für Suche, Rettung und Bergung sowie für einen medizinisch notwendigen Rücktransport (allgemein ausgenommen sind Kriegs- und Krisengebiete sowie riskante Extremsportarten).
Vorteile: |
Was ist bei Langzeitreisen wichtig?
Je länger die Reise, desto mehr Vorsicht ist geboten. Bei kürzeren Reisen reicht es aus, zusätzlich eine normale Reisekrankenversicherung abzuschließen. Die Wahrscheinlichkeit, während eines Auslandsaufenthaltes zu erkranken und sich in medizinische Behandlung begeben zu müssen, steigt mit der Dauer der Reise. Für Weltreisen, Roadtrips quer durch die USA oder Work and Travel in Australien ist eine Langzeitauslandskrankenversicherung mit einer Versicherungszeit von bis zu zwölf Monaten empfehlenswert. Diese schützt während des gesamten Aufenthalts im Ausland vor unerwarteten, hohen medizinischen Kosten. Wer mehrmals im Jahr für wenige Wochen verreist, kann einen Jahresvertrag abschließen. In dem sind dann beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abgedeckt.
Eine gute Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist weltweit gültig und zahlt alle Rechnungen für Medikamente, Krankenhaus- und Arztbesuche, möglichst sofort vor Ort (ohne Auslagen, Gebühren). Der Versicherte muss nicht in Vorleistung treten und seine Reisekasse belasten. Ein nachträgliches Einreichen der Rechnung entfällt. Sie sorgt für den Krankenrücktransport sowie dessen Zahlung, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Zudem betreut sie den Reisenden über eine Hotline für medizinische Notfälle (bestenfalls rund um die Uhr), hilft ihm bei der Arztsuche, übersetzt Diagnosen, schickt Medikamente nach oder berät ihre Kunden bei Fragen zur Gesundheit vor und während der Reise.
Langzeit-Auslandskrankenversicherungen eignen sich für:
- Langzeiturlauber,
- Studenten,
- Praktikanten,
- Geschäftsreisende und
- Gastdozenten,
- sowie eine Reisedauer zwischen 94 und 365 Tagen.
Die Höhe der Prämie berechnet sich nach Anzahl der Reisetage, Reiseziel, den versicherten Leistungen, dem Alter der Versicherten und dem Reiseanlass. Wichtig ist es, die Versicherung vor Reiseantritt abzuschließen und den gesamten Reisezeitraum zu versichern. Auswanderer sind grundsätzlich gemäß Territorialprinzip im Rahmen der Sozialversicherung in dem Land krankenversichert, in dem sie arbeiten. Wird ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber für einen vorübergehenden Aufenthalt ins Ausland entsandt und das Gehalt in Deutschland ausgezahlt und versteuert, zahlt die deutsche gesetzliche Sozialversicherung. Wer am Einsatzort von einer ausländischen Firma beschäftigt und bezahlt wird, muss sich im Ausland gesetzlich oder privat krankenversichern.
Für alle, die sich länger als ein Jahr ins Ausland begeben, ist eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung stark zu empfehlen. Unabhängig davon, ob sie im Ausland wohnen oder dort arbeiten. Eine gute Expat-Auslandskrankenversicherung übernimmt die Rechnungen für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, unaufschiebbare Operationen, Zahnarztbesuche und Zahnersatz, Krankenrücktransport und notwendige Medikamente. Abhängig vom Tarif sind weiterhin Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Krankheit oder Unfall während eines Heimatbesuchs (bis zu drei Monte pro Versicherungsjahr) und Krankenrücktransporte abgedeckt.
Achtung: Privat Krankenversicherte sind, wenn sie sich im europäischen Ausland aufhalten, über einen längeren Zeitraum geschützt. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein Land außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, genießt in der Regel keinen privaten Krankenversicherungsschutz mehr. Privatversicherte sollten über einen Blick in ihre Versicherungsbedingungen und/oder ein Gespräch mit ihrem Versicherer klären, welcher Zeitraum noch als Urlaubsabwesenheit gilt und welcher nicht. Leistungsstarke private Krankenversicherungen gewähren von vornherein einen weltweit unbegrenzten Schutz, andere bieten diesen gegen Beitragserhöhung.
Wann ist eine Auslandskrankenversicherung spätestens abzuschließen?
Eine Auslandskrankenversicherung für kürzere Urlaubsreisen und längere Aufenthalte im Ausland ist stets vor Antritt der Reise abzuschließen. Das geht spontan in letzter Minute über das Internet. Als Versicherungsbeginn gilt das auf dem Antrag angegebene Abreisedatum, jedoch setzt der Versicherungsschutz erst mit dem Grenzübertritt ein.
Die Versicherungsbestätigung erhält der Versicherte bei Antragstellung im Internet umgehend per Mail. Wichtig ist es, den Vertrag vor der Abreise in Deutschland abzuschließen. Wer nach Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen möchte, muss sich an eine internationale Versicherungsagentur wie World Nomads wenden. Deren Policen für einzelne Reisen können überall auf der Welt abgeschlossen werden.
Was kostet eine Reisekrankenversicherung?
Mit Blick auf das Risiko, das private Krankenversicherungen im Ausland absichern, sind alle Tarife günstig und ihren Preis wert. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Preis, desto eingeschränkter sind in der Regel die Leistungen. Bei manchen Anbietern kann der Kunde zwischen verschieden hohen Selbstbehalten wählen, wobei ein eine Reiseversicherung ohne Selbstbehalt vorzuziehen ist. Abhängig vom Tarif gelten unterschiedliche Altersgrenzen, Mindestprämien und Kündigungsfristen. Für Jahres-Reiseversicherungen Einzelpersonen unter 65 Jahren zahlen jährlich knapp 10 Euro, Senioren 20 bis 35 Euro und Familien zwischen 20 und 30 Euro. Da Absicherungen von Einzelreisen sich in einem ähnlichen Preisrahmen bewegen, lohnt sich der Abschluss der Jahrespolice oft bereits ab zwei Reisen im Jahr.
Worauf ist bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zu achten?
Allgemein sollten bei der Entscheidung Service und Kontakt einer Versicherung nicht zu kurz kommen, denn sie geben Auskunft über eine schnelle Erreichbarkeit im Schadensfall. Daneben gibt es noch andere Aspekte zu beachten.
Vorab vorhandenen Versicherungsschutz prüfen
Inhaber einer Premiumkreditkarte oder Mitglieder eines Automobilklubs sind in der Regel hierüber während einer Auslandsreise krankenversichert. Weisen diese Zusatzversicherungen oder bereits bestehende Verträge im Vergleich mit einer normalen Auslandskrankenversicherung Deckungslücken auf, empfiehlt sich der Abschluss einer weiteren Reisekrankenversicherung, zumal der zusätzliche Versicherungsschutz nicht viel kostet. Eine Doppelversicherung ist unschädlich, sofern der Versicherte der jeweiligen Versicherung im Schadensfall meldet, dass eine weitere Versicherung besteht.
Medizinisch sinnvoller Rücktransport
Der Versicherer sollte die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland übernehmen und nicht nur die für einen medizinisch unbedingt notwendigen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, dass er die Kosten für einen Ambulanzflug zahlt, wenn der Versicherte aller Voraussicht nach länger als zwei Wochen in einem ausländischen Krankenhaus verbringen muss. Diese Leistung sollte aufgrund der hohen Kosten für so einen Rücktransport unbedingt in den Versicherungsbedingungen enthalten sein.
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Umfang der Kostenübernahme
Die Auslandskrankenversicherung sollte alle medizinisch notwendigen Leistungen in vollem Umfang erstatten. Dazu gehören die Behandlung bei Krankheiten und Unfällen, Arznei- und Heilmittel, ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Gehhilfen, provisorischer Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaften oder die Kosten für das Rooming-in bei Kindern (für die gemeinsame Unterbringung mit einem Elternteil bei stationärer Behandlung eines Kindes).
Dauer der Reise
Jahres-Auslandskrankenversicherungen gelten für alle Auslandsaufenthalte innerhalb eines Jahres, die einen bestimmten Zeithorizont einhalten. In der Regel sind Reisen bis zu 56 Tage versichert. Manche Tarife sichern 42 Tage ab, andere bis zu 70 Tage. Dabei spielt es keine Rolle, wie häufig der Versicherte innerhalb des Jahres verreist. Für längere Reisen empfiehlt sich eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung mit einem Versicherungshorizont von bis zu zwölf Monaten pro Reise. Unabhängig von der geplanten Reisedauer ist der Reisende bezüglich der Versicherungsleistung auf der sicheren Seite, wenn er die zu versichernde Zeit großzügig bemisst, für den Fall, dass die Erkrankung den Urlaub unfreiwillig verlängert.
Geltungsbereich
Der Krankenversicherungsschutz muss für das Reiseziel gelten. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Kroatien, Mazedonien, der Schweiz, Serbien und Liechtenstein sowie in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen (Versicherungszweig KV) besteht, deckt die gesetzliche Krankenversicherung über die EHIC einen Teil der Krankheitskosten, doch nicht alle. Vor allem übernimmt sie keine Kosten für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte. Allein hierfür lohnt sich der zusätzliche Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Die meisten Auslandsversicherer bieten Tarife mit weltweitem Schutz oder solche, die auf bestimmte Regionen begrenzt sind. Eine Auslandskrankenversicherung, die Kosten für Behandlungen in den USA und Kanada übernimmt, ist in der Regel teurer als ein Tarif ohne diese Länder. Denn dort liegen die Gesundheitskosten deutlich über denen des deutschen Gesundheitswesens. Leistungsstarke Verträge versichern neben privaten auch Geschäftsreisen.
Vorerkrankungen
Wer (chronisch) krank ist und dessen ungeachtet ins Ausland reisen möchte, sollte vor Reiseantritt klären, ob die Kosten für eine Behandlung im Reiseland vom Auslandskrankenversicherer erstattet werden. Faire Tarife schließen Vorerkrankungen nicht generell vom Schutz aus. Sie zahlen allerdings nicht, wenn die Behandlung vor der Reise ärztlich als notwendig attestiert wurde. Wichtig ist, dass der Versicherer seine Erstattungen nicht auf „akute“ oder „unvorhersehbare“ Erkrankungen beschränkt. Bei chronischen Erkrankungen kann ein ärztliches, die Reisefähigkeit belegendes Attest helfen, einen absehbaren Streit mit der Versicherung, für den Fall einer Verschlechterung des Zustands im Urlaub, zu vermeiden.
Krank im Urlaub: Was ist zu tun?
Wer während seines Aufenthalts im Ausland zum Arzt oder gar ins Krankenhaus muss, sollte seine Krankenversicherung zeitnah informieren. In jedes Reisegepäck gehören die Notrufnummer der Versicherung, die eigene Versicherungsnummer, die europäische Krankenversichertenkarte oder (für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei) ein spezieller Auslandskrankenschein. Danach sind die folgenden Dinge zu erledigen:
- Mit der Auslandskrankenversicherung klären, welche Unterlagen/Nachweise sie für die Kostenübernahme benötigt.
- Kleinere Arztrechnungen vor Ort bezahlen und nachträglich einreichen.
- Darauf achten, dass die Rechnungen in Deutsch oder Englisch verfasst sind, in ihr die Namen des Patienten und des behandelnden Arztes aufgeführt sind sowie die Diagnose und Art der Behandlung.
- Sich bei teuren und nicht akuten Behandlungen vorab mit dem Versicherer abstimmen.
Vorteile: |
Fazit zur Auslandskrankenversicherung
Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ist für gesetzlich wie privat versicherte eine sinnvolle Ergänzung, auch innerhalb Europas. Denn mit der EHIC erhalten gesetzlich Krankenversicherte europaweit Leistungen lediglich im medizinischen Notfall. Für medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht auf. Diesen besonderen Service unter den Versicherungen ermöglicht die Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung.
Eine gute Auslandskrankenversicherung für kurze Reisen kostet nicht viel: Einzeln Reisende wie Studenten unter 65 Jahren zahlen jährlich knapp 10 Euro, Senioren 20 bis 35 Euro und Familien zwischen 20 und 30 Euro. Für über eine längere Zeit Abwesende ist eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung Pflicht. Die Kosten richten sich nach Reisedauer, Reiseziel, Leistungsumfang und Alter.
Eine Auslandskrankenversicherung für kürzere wie längere Aufenthalte im Ausland kann bis kurz vor Antritt der Reise abgeschlossen werden, notfalls in letzter Minute, online per Internet. Privat Versicherte können sich über diese Versicherung ihre Beitragsrückerstattung erhalten und einen eventuellen Selbstbehalt einsparen.