Smartphones sind teuer. Beispielsweise hat sich der Kaufpreis des iPhones von Apple seit der ersten Generation nahezu verdreifacht. Andere Hersteller ziehen nach. Bei wertvollen Geräten jenseits der 1000 Euro ist es mehr als verständlich, wenn Benutzer den Wunsch nach Absicherung verspüren. Die Gewissheit, nach Beschädigung oder Zerstörung des Smartphones den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, lässt sie ruhiger schlafen.
Insbesondere im Einzelhandel reden die Berater ihrer Kundschaft noch während des Kaufs ins Gewissen, was die Absicherung des neuen Gerätes angeht. Die Empfehlung lautet: Handyversicherung abschließen! Sie bietet eine kostensparende Möglichkeit, Schäden am Gerät zu kompensieren. Ein vorschneller Abschluss der Versicherungen in der Filiale birgt jedoch die Gefahr, die wichtigsten Details zu übersehen. Welche das sind, das verraten wir jetzt.
Wann zahlt eine Handyversicherung?
Eine Handyversicherung versichert das Mobiltelefon gegen Schäden durch äußere Einflüsse. Abhängig von den jeweiligen Konditionen der Anbieter sind Schadensereignisse in diversem Umfang abgesichert. Dazu gehören vorrangig:
- Diebstahl
- Brand
- Kurzschluss
- Blitzschlag
- Wasser
- mechanische Einwirkung (z. B. Displayschaden durch Fallenlassen)
Die Handyversicherung unterscheidet sich zunächst von der Gerätegarantie. Einige Hersteller geben ihren Kunden nämlich nach dem Kauf ein zeitlich begrenztes Reparaturversprechen für bestimmte Gerätefehler (Software- und Hardwaredefekte). Eine Handyversicherung deckt solche und Drittschäden im Regelfall nicht ab. Ist beispielsweise eine andere Person für das zerbrochene Display verantwortlich, zahlt ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden.
Außerdem unterscheidet sich die Smartphoneversicherung von der klassischen Hausratversicherung. Letztere übernimmt die Kosten für kaputte Besitztümer in den eigenen vier Wänden und außerhalb davon, z. B. im Auto und unterwegs. Neben dem Handy sind darin sämtliche Haushaltsgegenstände eingeschlossen. Eine Hausratversicherung deck auch Feuer- und Wasserschäden ab. Zudem existiert auf dem Markt eine weitere ähnliche Versicherung, die Elektrogeräteversicherung. Sie ähnelt der Handyversicherung und deckt neben dem Telefon weitere elektronische Ausrüstungen wie Laptops oder portable Soundsysteme ab.
Für einige Versicherungsunternehmen scheinen Hausrat- und Elektrogeräteversicherungen die lohnenswerteren Produkte zu sein. Als Beispiel dafür dient die abgeschaffte Handyversicherung der Allianz: Während Kunden in den vergangenen Jahren noch eine Allianz-Handyversicherung mit dem Namen Clare – click & care abschließen konnten, ist dies heutzutage nicht mehr möglich. Allerdings wurde die Hausratversicherung des Unternehmens um den optionalen Baustein Mobil Plus ergänzt. Damit werden Gegenstände, die der Versicherungsnehmer unterwegs direkt am Körper trägt, gegen Diebstahl abgesichert – also auch das Handy in der Jackentasche.
Kunden, die nach einer Handyversicherung der HUK-Coburg suchen, werden ebenso nicht mehr fündig. Andere Unternehmen bleiben hingegen den selbstständigen Versicherungen treu und setzen mit der Tablet-Versicherung noch einen drauf. So können Kunden der Vodafone-Handyversicherung sich aussuchen, ob sie lieber ihr Mobiltelefon oder ihr Tablet versichern möchten.
Nicht alle Versicherer decken die genannten Schadensfälle in vollem Umfang ab. Speziell bei der Handyversicherung für Diebstahl gibt es in einigen Policen eng gestrickte Bedingungen für die Eintrittspflicht, dass sie lediglich auf wenige Lebenssituation zutreffen. Einige zahlen bei Diebstahl, falls der außerhalb der Nachtzeit (zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens) passiert.
Übliche Ausschlussklauseln exkludieren Schadensereignisse, die der Besitzer durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Wer z. B. als Konzertbesucher in der Pause aufsteht und dabei sein Telefon auf dem Sitz vergisst, ist im wahrsten Sinne des Wortes selbst schuld, wenn jemand die Gelegenheit zum Diebstahl nutzt. Das wertet die Schadensabteilung als grobe Fahrlässigkeit und schließt die Ersatzpflicht aus.
Handy versichern nach einem Schaden – geht das wirklich?
Der Abschluss einer Handyversicherung nach einem Schadensfall ist tatsächlich möglich. Es greift allerdings im Regelfall eine ein- bis dreimonatige Übergangsfrist. Der Schaden darf zwar vorher eingetreten sein, doch der Kunde muss trotzdem die Beiträge in der Übergangsfrist ersatzlos bezahlen. Erst danach darf er den Versicherungsfall geltend machen. Eine Handyversicherung nachträglich abzuschließen, ist für jene Interessenten sinnvoll, die in der Lage sind, auf den Ersatzwert oder das neue Telefon zu warten.
Was kostet eine Handyversicherung?
Sein Handy zu versichern, geht unter Umständen mit Ausgaben für den Jahresbeitrag, Vermittlungs- und Bearbeitungsleistungen sowie Selbstbeteiligungen einher. Während die Basispakete günstiger Anbieter mit Jahrespreisen unter 18,00 Euro locken, kommen die Kunden teurer Versicherer auf über 200,00 Euro im Jahr. Versicherungsnehmer zahlen den Beitrag häufig auf monatlicher Basis.
Je länger die Laufzeit des Versicherungsvertrages ist, desto günstiger fällt die Monatsrate aus. Die gängigen Bindungszeiträume liegen zwischen 12 und 24 Monaten.
Vorsicht ist vor versteckten Kosten geboten. Vor allem bei einigen Paketlösungen sollten Smartphone-User die Augen offenhalten und genau prüfen, ob sich diese lohnen. Manche Unternehmen binden ihre Leistungen an den Erwerb eines bestimmten Zweitprodukts. Die Handyversicherung der Sparkasse beispielsweise gibt es für alle Kunden, die ein Girokonto bei der Bank besitzen oder zukünftig eröffnen.
Wann lohnt sich eine Handyversicherung?
Die beste Handyversicherung nutzt nur dann etwas, wenn Kunden im Schadensfall finanziell bessergestellt sind als ohne sie. Es kommt in erster Linie darauf an, in welcher Preisklasse das zu versichernde Gerät liegt. Wer eine Handyversicherung für das Samsung Galaxy Fold 5G mit 512 GB Speicherplatz (Kaufpreis im Oktober 2020: voraus. 2047 Euro) abschließt, sollte anders denken, als der Inhaber eines Telefons im Wert von 100 Euro.
Zum anderen spielt der Wertverlust über die Zeit eine große Rolle. Bei einem Gerät unter 300 Euro, das nach ein paar Monaten schon über die Hälfte seines Wertes verloren hat, muss die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden. Vom Geld für die bis dahin gezahlten Monatsraten hätten sich die Nutzer oftmals ein neues Handy der gleichen Preisklasse kaufen können. Anders verhält es sich bei hochpreisigen Smartphones, z. B. den Top-Modellen von Apple, Samsung oder Huawei. Deren ältere Versionen sind vergleichsweise wertbeständig.
Eine Kosten-Nutzen-Analyse lässt sich bei Kenntnis der Monatsraten, des Selbstbehalts und des Zeitwerts unkompliziert durchführen, wie das folgende Beispiel anhand einer iPhone-Versicherung zeigt.
- Anschaffungskosten:1000,00 Euro
- Jahresbeitrag der Versicherung:60,00 Euro
- Laufzeit:2 Jahre
- Selbstbehalt:50,00 Euro
Angenommen, das iPhone wird sechs Monate nach Erwerbsdatum durch einen unverschuldeten Wasserschaden komplett zerstört und der zu diesem Zeitpunkt definierte Zeitwert ist noch derselbe. Die Versicherung ersetzt somit 1000 Euro. Im Gegenzug hat der Kunde bereits den Versicherungsbeitrag in Höhe von 60 Euro bezahlt (dies geschieht nämlich stets für ein Jahr im Voraus). Zuzüglich des Selbstbehaltes bekommt er diese 1000 Euro also für einen aktuellen Kostenaufwand von 110 Euro. Danach ist er zwar noch weitere 18 Monate an den Vertrag gebunden. Die Gesamtkosten belaufen sich nach den zwei Jahren auf 170 Euro (2 x 60 Euro Jahresbeitrag plus 50 Euro Selbstbeteiligung). Die Versicherung für das Smartphone zahlt sich aus. Das ändert sich,
- je niedriger der Neuwert des Handys war,
- je niedriger dessen aktueller Zeitwert ist,
- je höher Jahresbeitrag und Selbstbehalt sind und
- je später der Schaden passiert.
Zur Berechnung kommt noch ein weiterer Gesichtspunkt hinzu. Die Tatsache, dass viele große Versicherungsgesellschaften auf ihre Hausratversicherungen verweisen, spricht für sich. Schließlich bleiben Versicherungen fürs Handy Spezialprodukte, die auf wenige Schadensfälle zugeschnitten sind. Deshalb empfiehlt es sich, deren Eintrittswahrscheinlichkeit in die Überlegung einzubeziehen. Handybesitzer stellen sich am besten die folgende Frage:
- Wie groß ist die Gefahr, dass äußere Einwirkungen mein Telefon zerstören, die ...
... kein Dritter verursacht, (Haftpflichtversicherung),
... nicht zu Hause mit entsprechender Erweiterung passieren (Hausratversicherung) und
... und denen nicht mit herkömmlichen Schutzmaßnahmen (wie einer bruch- und wasserfesten Schutzhülle) begegnet werden kann?
Vielreisende beantworten diese Frage anders als Personen, die z. B. von daheim arbeiten. Gleiches gilt für Handwerker, die an schweren Maschinen zugange sind: Bei ihnen sind Fälle denkbar, in denen sogar die bruchsichere Hülle versagt. Bewerten sie die Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadenseintritts als hoch, ist die Versicherung für das Handy, vor allem bei teuren Geräten, ein guter Kompagnon.
Welche Handyversicherung ist die günstigste?
Bei der Ermittlung der günstigsten Handyversicherung stoßen Suchende auf zahlreiche Anbieter. Die großen Versicherungskonzerne bieten zum Großteil Produkte für das Smartphone oder Tablet an. Auf den vorderen Rängen landen allerdings kleinere Unternehmen wie Friendsurance oder die Schutzklick-Handyversicherung. Seit ein paar Jahren ist Letztere konstant eine der bekanntesten Policen. Sie konzentriert sich ausschließlich auf Fälle, die Hausratversicherungen oder Garantien nicht abdecken und regelt die Kundenverträge papierlos und online.
In jedem Fall hängt die Prämienhöhe vom zum Kaufzeitpunkt gültigen Kaufpreis des versicherten Geräts ab. Des Weiteren beeinflussen Laufzeit, Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen den Beitrag. Eine günstige Versicherung fürs Handy zu bekommen, ist das Primärziel vieler Geräteinhaber. Dennoch bedeutet günstig nicht automatisch gut. Interessenten fahren am besten, wenn sie gemäß ihren persönlichen Bedürfnissen die Angebote verschiedenster Versicherer vergleichen.
Handyversicherungen im Vergleich – worauf achten?
Bevor Smartphone-User ihre Handyversicherung im Vergleich finden, muss klar sein, welches Gerät versichert werden soll. Erst anhand des konkreten Modells und Werts sind die einzelnen Serviceleistungen sinnvoll vergleichbar. Interessenten lassen sich nicht vorschnell von den vordersten Rängen der Niedrigpreis-Liga locken, sondern nutzen die Zeit, um Versicherungsbedingungen und Tarifleistungen in Ruhe durchzulesen.
Einige Versicherer holen sich vermeintlich niedrige Beiträge über eine hohe Selbstbeteiligung wieder. Wenige Unternehmen, wie die Friendsurance-Handyversicherung, verzichten darauf. Die Selbstbeteiligung dient den Anbietern als Mittel zum Missbrauchsschutz. Eine Handyversicherung ohne Selbstbeteiligung ist deshalb schwer auf dem Markt zu finden. Üblicherweise zahlt der Versicherte pro Schaden zwischen 20 und 100 Euro dazu. In Einzelfällen sind höhere Beträge möglich. Die Handyversicherung von Vodafone setzt die Messlatte bei 35 oder 70 Euro, je nach Tarif.
Im Hinblick auf den räumlichen Geltungsbereich gibt es weitere Unterschiede. So bietet die O2-Handyversicherung beispielsweise einen weltweiten Schutz an. Andere Unternehmen kommen einzig für Schäden auf, die innerhalb Deutschlands entstanden sind.
Maßgeblich ist zudem der zeitliche Beginn der Deckung. Nicht alle Gesellschaften gewähren sofort nach Vertragsabschluss Versicherungsschutz. Üblich sind Wartezeiten zwischen vier bis zwölf Wochen. Käufer eines Smartphones umgehen diese, indem sie den Versicherungsvertrag direkt beim Kauf oder bis zu 14 Tagen später unterzeichnen. Dann genießen sie Sofortschutz.
Handyversicherung kündigen – geht das so einfach?
Es gibt viele Gründe zur Kündigung: Das Handy soll gegen ein neues ausgetauscht werden, der Kunde ist mit dem Service nicht mehr zufrieden oder er möchte sich nach einem neuen Anbieter umsehen. Ob die Erklärung einer Kündigung wirksam ist, richtet sich zunächst danach, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Versicherungsnehmer, die ordentlich kündigen, müssen sich an ihren Vertrag halten. Darin ist die Kündigungsfrist vorgegeben. Einige Versicherer locken mit einem jederzeitigen Kündigungsrecht, das sie sich über die Jahresbeiträge gerne bezahlen lassen. Außerordentliche Kündigungen beenden den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung ab Zugang, sind aber nur im Ausnahmefall möglich.
Dieser ist schwer zu erreichen. Keinesfalls genügt, dass der Kunde kein Handy mehr besitzt oder er besonderen finanziellen Belastungen ausgesetzt ist (z. B. durch Krankheit). Diese Gründe fallen in seinen Risikobereich. Eine außerordentliche Kündigung greift durch, wenn die Versicherung beispielsweise den zu zahlenden Beitrag erhöht, ohne dabei die Leistung anzupassen.
Fazit zur Handyversicherung
Die Smartphoneversicherung bleibt ein Spezialfall in der ausgefuchsten Versicherungsbranche. Sie lohnt sich bei teuren Geräten, die keinen hohen Zeitwertverlust aufweisen. Allerdings ist Wachsamkeit geboten, was die Versicherungsbedingungen angeht. Potenziellen Kunden ist zu raten, diese sorgsam nachzulesen. Nachfragen lohnt sich vor allem in Bezug auf Ausschlussklauseln, die Höhe der Selbstbeteiligung und den Verfall der Versicherungsleistung. Eine günstige Handyversicherung stellt sich manchmal erst auf den zweiten Blick als preiswert dar. Unseriöse Anbieter versuchen, über einen günstigen Preis attraktiv zu sein.
Durch zahlreiche Ausnahmefälle mogeln sie sich geschickt aus ihrer Eintrittspflicht. Lediglich eine Nachtklausel bei Diebstählen und eine Ausschlussklausel für grobe Fahrlässigkeit sind üblich. Wer flexibel bleiben möchte, sollte außerdem auf die Kündigungsfristen achten. Auf Nummer sicher gehen Kunden, wenn sie gleich nach Vertragsschluss kündigen (ja, das geht), um die vertragliche Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Auch eine Kombination mit der Hausratversicherung und speziellen Gefahrenerweiterungen speziell für das Handy sollten die Nutzer prüfen.