betriebshaftpflichtversicherung-vergleichenDie private Haftpflichtversicherung ist für viele Menschen heute eine selbstverständliche Absicherung der Eventualitäten des Alltags. Für Gewerbetreibende ist das Risiko um ein Vielfaches höher und deshalb eine Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Unternehmer haften für die Folgen ihres Handelns. Sei es der kleine Handwerker, der bei Arbeiten auf Baustellen des Kunden durch Versehen oder Unachtsamkeit einen Schaden verursacht. Oder ein IT-Dienstleister, der am Kunden-PC einen Kurzschluss verursacht und dessen Festplatte zerstört. Die Szenarien sind fast unendlich, denn ein Missgeschick kann jedem mal passieren. Sachschäden steigen schnell ins Uferlose und wenn Personenschäden ins Spiel kommen, drohen neben berufs- und strafrechtlichen Konsequenzen Schadensersatzforderungen, die schnell in die Millionen gehen können. Darum empfiehlt sich jedem Firmeninhaber der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Was dabei zu beachten ist und wie teuer die Prämie dafür ist, verraten wir hier.


Betriebshaftpflichtversicherung – was ist das?

betriebshaftpflichtversicherung-testenEin Schadensfall kann sich für Unternehmen zur existenzbedrohenden Gefahr entwickeln. Die nachgewiesene Verantwortung zieht eine finanzielle Haftung für den Schaden und seine Folgen nach sich. Gewerbetreibende haften abhängig von der gewählten Gesellschaftsform zumindest mit ihrer Einlage. Im Gegensatz zur Trennung zwischen dem Gesellschafts- und dem Privatvermögen bei GmbH und AG haften Inhaber von Personengesellschaften wie OHG, KG, BGB-Gesellschaft und Einzelunternehmen mit ihrem gesamten Privatvermögen. Da genügt schon ein kleiner Fehltritt, um schlimmstenfalls dessen unternehmerische und private Existenz zu zerstören. Um dies zu verhindern, wird eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die springt im Schadensfall ein und übernimmt alle Kosten für die Regulierung entstandener Schäden sowie für deren Folgen.

Gleichzeitig prüft die Betriebshaftpflicht im Vorfeld die Rechtmäßigkeit der Zahlungsansprüche Dritter. Das heißt, meldet das versicherte Unternehmen einen Schaden beim Versicherer, prüft ein Versicherungsangestellter zunächst, ob die Forderung rechtens ist. Liegt zum Beispiel Eigenverschulden vor oder ist eine Haftung anderweitig auszuschließen, zahlt die Versicherung nicht. Aus diesem Grund verdient eine Betriebshaftpflicht die Bezeichnung als passive Rechtsschutzversicherung.

Vorteile:
✓ Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
✓ Diverse Geschäftsversicherung möglich
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Zwar kann es dem Versicherten prinzipiell egal sein, ob die Versicherung eine Haftung anerkennt oder dem Geschädigten nachweist, dass dessen Ansprüche ungerechtfertigt sind. Es können sich aber für ihn zusätzliche Kosten aus der Schadensregulierung ergeben, zum Beispiel die Selbstbeteiligung oder anschließende Erhöhung der Beiträge, weshalb eine Prüfung in seinem Interesse ist.


Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Wie bei der Privathaftpflicht ist die Bezeichnung als Pflichtversicherung im ersten Moment etwas irreführend. Es gibt bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung keine gesetzliche Vorschrift, eine solche zu besitzen. Wer meint, jeden denkbaren Schaden aus eigenen finanziellen Kräften tragen zu können, kann nach eigener Entscheidung auf sie verzichten.

Das Risiko eines möglichen Schadens und die Schadenssumme hängen stark von der Art des Unternehmens ab. So ist die Gefahr für Handwerker, Bauunternehmer und alle, die vor Ort beim Kunden arbeiten, deutlich größer als etwa bei Freiberuflern, die ihrer Tätigkeit am Schreibtisch sitzend nachgehen. Ansonsten ist die Betriebshaftpflicht unabhängig von Branche und Unternehmensgröße empfehlenswert. Sie gilt für alle Mitarbeiter einer Firma, die in dessen Namen tätig sind. Je größer das grundsätzliche Risiko und je höher der potenzielle Schaden, desto wichtiger ist die Absicherung.

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Was ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

Die Betriebshaftpflicht kommt für Schäden auf, die durch einen Unternehmer oder seine Angestellten zulasten Dritter entstehen. Dies beinhaltet sowohl Sachschäden als auch Personenschäden und – zumindest im vereinbarten Rahmen – Vermögensschäden.

Bei der Haftung für Letztere ist eine genauere Unterscheidung erforderlich. Versicherungsrechtlich trennen Fachleute zwischen echten bzw. reinen und unechten Vermögensschäden.

  • Echte Vermögensschäden

Ein reiner Vermögensschaden entsteht durch schuldhaftes Verhalten, unabhängig von einem Sach- oder Personenschaden. Beispiel ist hier der Einsatz ungeeigneter Bau- oder Ersatzteile durch einen Dienstleister. Soll ein Handwerker eine Maschine reparieren und setzt das falsche Ersatzteil ein, wodurch es zu einem Produktionsausfall kommt, handelt es sich bei den wirtschaftlichen Einbußen um einen echten Vermögensschaden, für den der Geschädigte zu Recht Schadenersatz einfordert.

Echte Vermögensschäden sind in aller Regel von einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Als sinnvolle Ergänzung empfiehlt es sich, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

  • Unechte Vermögensschäden

Ein unechter Vermögensschaden ist die direkte Folge eines Personen- oder Sachschadens. Der klassische und wohl häufigste unechte Vermögensschaden entsteht durch Arbeitsausfall nach einem Unfall. Kommt es durch schuldhaftes Verhalten bei einem Dritten zu Verletzungen und ist er dadurch zeitweise oder langfristig arbeits- oder erwerbsunfähig, resultiert ein Vermögensschaden, der dem Verantwortlichen für das Unfallgeschehen zur Last liegt.

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Ein solcher exemplarischer Fall beinhaltet Behandlungskosten, Schmerzensgelder sowie den Ersatz für Verdienstausfälle.

Als direkte Folge des versicherten Ereignisses sind unechte Vermögensschäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.


Wofür haftet keine Betriebshaftpflichtversicherung?

betriebshaftpflichtversicherung-anbieterWie beschrieben zeigen sich Grenzen der Haftung durch die Betriebshaftpflicht zum Beispiel bei den Vermögensschäden. Diese sind insoweit abgesichert, als sie in direktem Zusammenhang mit einem Schaden stehen.

Wichtig ist festzustellen, dass die Betriebshaftpflicht lediglich für Schäden und nie Vertragsverletzungen haftet. Fordert ein Auftraggeber Schadenersatz für eine unvollständige, halb vollständige oder nicht vertragsgemäß ausgeführte Arbeit, ist dies kein Betätigungsfeld der Betriebshaftpflichtversicherung. Kommt es durch ausbleibende sowie mangelhaft ausgeführte, vertraglich vereinbarte Arbeiten zum Beispiel zu einem Unfall oder entsteht Sachschaden, kann die Vertragsverletzung in den Haftungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung hineinreichen.

Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden an eigenem Material oder Verletzungen der eigenen Mitarbeiter. Eine Betriebshaftpflicht haftet ausschließlich für Schäden Dritter, die durch das versicherte Unternehmen und deren Angestellte im Rahmen ihrer Berufsausübung auftreten. Darüber hinaus sind Beschäftigte nur während ihrer Arbeitszeit versichert.

Verständlicherweise ebenfalls nicht mitversichert sind mutwillig herbeigeführte Schäden. Volle Haftung besteht dagegen bei grober Fahrlässigkeit.


Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

Wie für die meisten Versicherungen gilt bei einer Betriebshaftpflichtversicherung, dass deren Kosten von individuellen Faktoren abhängig variieren. Maßgeblich Einfluss nehmen:

  • Größe, Gesellschaftsform, Art und Branche des Unternehmens
  • Bekannte Risikofaktoren
  • Höhe der gewünschten Deckungssumme
  • Anzahl der versicherten Mitarbeiter
  • Umsatzvolumen
  • Höhe einer optionalen Selbstbeteiligung

Eine Versicherungsgesellschaft prüft anhand der genannten Kriterien das statistische Risiko und bestimmt den Versicherungsbeitrag. Je höher das Risiko und der maximal versicherte Schaden sind, desto teurer fällt die Prämie aus.

Insbesondere Unternehmen mit nach objektiver Einschätzung geringerem Risiko sollten die Möglichkeit in Betracht ziehen, kleinere Schäden aus eigener Kraft zu begleichen, dies lässt sich mit einer entsprechenden Selbstbeteiligung dokumentieren. Ein Selbstbehalt von beispielsweise 1500 Euro kann den monatlichen Beitrag zur Versicherung merklich senken.

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Besonders günstige Angebote finden sich bei einigen Gesellschaften für Start-ups, denn Versicherungen umwerben neu gegründete Unternehmen. Vor einem vorschnellen Abschluss lohnt in diesen Fällen der Blick auf die Beitragsentwicklung. So kann ein deutlicher Anstieg nach einer kurzen Laufzeit die vermeintliche Ersparnis schnell aufzehren und ins Gegenteil verkehren.


Welche Versicherungssumme ist erforderlich?

Wie hoch sich Unternehmen durch eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern, ist vom Risiko abhängig.

Die Höhe potenzieller Sachschäden hängt zum Beispiel maßgeblich vom Arbeitsumfeld ab. Ein IT-Dienstleister, der private Heimcomputer aktualisiert und repariert, erwartet weniger dramatische Forderungen im Schadensfall als einer, der die EDV/IT eines Großkonzerns betreut. Ein Fliesenleger als Einzelperson benötigt nach der gleichen Logik eine niedrigere Absicherung als Handwerksbetriebe mit vielen Angestellten, die sich auf Luxusimmobilien spezialisiert haben.

Deutlich schwieriger ist die Beurteilung des finanziellen Risikos durch Personenschäden. Hier lässt sich entschieden schwerer nach Branche oder Faktoren wie der Unternehmensgröße differenzieren.

Als Grundabsicherung betrachten Onlineanbieter von Betriebshaftpflichtversicherungen oftmals diese durchschnittlichen Deckungssummen:

  • 000.000 Euro für Personenschäden
  • 000.000 Euro für Sachschäden
  • 000 Euro für Vermögensschäden (falls abgedeckt)

Empfehlenswert sind deutlich höhere Versicherungssummen von mindestens 5.000.000 Euro für Personenschäden.


Wie finden Unternehmer die individuell beste Betriebshaftpflichtversicherung?

Der Beitrag ist einer von mehreren Faktoren, die es bei einer Betriebshaftpflicht im Vergleich zu beachten gilt. Zum einen unterscheiden sich Leistungen, die verschiedene Anbieter für den gleichen Beitrag bieten, zum anderen sollten Faktoren wie Vertrauenswürdigkeit und Erreichbarkeit eine Rolle spielen. Große Versicherungsgesellschaften mit gut ausgebautem Servicenetz wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Allianz, HUK oder anderer alteingesessener Gesellschaften werben mit ihrem guten Namen und Ansprechpartnern vor Ort. Diese gewachsene Infrastruktur spiegelt sich in den Versicherungsbeiträgen wider. Direktversicherer mit reinem Onlineangebot sind oft deutlich preisgünstiger, aber oft nur über eine Service-Hotline oder online zu erreichen, was sich im Schadensfall unter Umständen als zusätzlicher Aufwand im Vergleich zum Anruf beim lokalen Versicherungspartner erweist.


Welche Ergänzungen zur Betriebshaftpflichtversicherung sind ratsam?

ARAG FirmenrechtsschutzSelten sind alle finanziellen unternehmerischen Risiken allein von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Darum sollten Unternehmer weitere Betriebsversicherungen wie die bereits genannte Vermögensschadenhaftpflicht in Betracht ziehen. Solche Policen sind in einzelnen Berufen ratsam oder sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Berufshaftpflicht

Eine Berufshaftpflicht für Ärzte oder die Berufshaftpflichtversicherung von einem Rechtsanwalt sind die herausragenden Beispiele. In beiden Berufen können durch schuldhaftes Fehlverhalten, unsachgemäße Behandlung oder Beratungsfehler schwere Schäden entstehen. Aus diesem Grund sichern sich speziell Ärzte und Anwälte über eine Berufshaftpflicht ab, die sie unabhängig vom Unternehmen, zum Beispiel einer Anwaltskanzlei oder einem Krankenhaus, eigenständig absichert. Die Versicherung tritt sowohl einzeln als auch in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht in Erscheinung.

Produkthaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung haftet für Sach- und Personenschäden, die durch fehlerhafte Produkte auftreten. Dies gilt als Beispiel für Lebensmittel, durch deren Verzehr ein Kunde Schaden erleidet. Sie haftet nicht für Vermögensschäden, die durch mangelhafte Produkte sowie durch deren Nachbesserung oder Ersatz entstehen. Eine Produkthaftpflichtversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern ein modularer Zusatz zu einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Bauleistungsversicherung

Mit einer Bauleistungsversicherung schützen sich Bauunternehmen zusätzlich zur Betriebshaftpflicht vor unvorhersehbaren Schäden im Laufe der Bauzeit. Hierzu zählen vor allen Dingen Folgen höherer Gewalt, zum Beispiel Unwetterschäden oder Vandalismus. Der Notwendigkeit einer solchen Versicherung liegt der Umstand zugrunde, dass Bauunternehmer einen Vergütungsanspruch erst nach Abschluss einzelner Baumaßnahmen bis hin zur kompletten Fertigstellung haben. Schäden, die vor einer Abnahme durch den Auftraggeber auftreten, fallen zu seinen Lasten.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht- übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung Schäden in eigenen Produktionsstätten, die durch einen versicherten Grund entstehen, für eine Unterbrechung der Produktion in diesem und angeschlossenen, abhängigen weiteren Produktionsstätten. Sie haftet ab Eintritt des Sachschadens für eine begrenzte Zeit, meist 12, 24 oder 36 Monate.

Transportversicherung

Wenn zum Beispiel Handwerker Bauteile einer Maschine nicht vor Ort reparieren können und sie vom Kunden in die eigene Werkstatt befördern muss, haftet er für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, sowie für den Verlust. Die Transportversicherung kommt für solche Schäden auf.


Fazit – Risiken kennen und sich schützen

betriebshaftpflichtversicherung-kostenSpeziell junge Unternehmer am Anfang ihrer Laufbahn konzentrieren sich mit viel Energie auf ihre Kernkompetenzen. Wer sich zum Beispiel als Handwerker selbstständig macht, kämpft meist schon mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten des Unternehmertums, die in vielen Fällen einen deutlichen Großteil des Arbeitstages belegen. Schnell vernachlässigen sie wichtige Themen wie den Versicherungsschutz. Ein Umstand, der sich schmerzhaft bemerkbar machen kann.

Nur wenige Unternehmer schätzen die Risiken richtig ein, denen sie ausgesetzt sind und verfügen selten über eine juristische Weitsicht, die Folgen eigenen Verhaltens auf Anhieb zu erkennen.

Sich mit den potenziellen Schattenseiten der Selbstständigkeit zu befassen, ist eine unverzichtbare Aufgabe. Wer dies macht, stellt schnell fest, dass eine Absicherung unumgänglich ist. Die Betriebshaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige. Jeder der mit und bei Kunden arbeitet, Handwerker, Bauarbeiter und Dienstleister, kann durch Unachtsamkeit, einfaches Versehen oder Fahrlässigkeit Schaden am Eigentum oder schlimmer noch an Leib und Leben Dritter verursachen. Eine Betriebshaftpflicht kann, in Verbindung mit weiteren wichtigen Versicherungen für Selbstständige und Unternehmen, zumindest den resultierenden wirtschaftlichen Schaden auffangen und dient Unternehmen sowie dem Geschädigten, der sicher sein kann, den Schaden ersetzt zu bekommen, ohne auf die Zahlungsunfähigkeit des verantwortlichen Unternehmens bangen zu müssen.

 

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